# Bundestag stimmt Jahressteuergesetz 2022 zu – Homeoffice-Pauschale verbessert und entfristet

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- Published: 2022-12-05T07:36:24+01:00
- Author: Thomas Stuppy

Bundesregierung, Mitteilung vom 02.12.2022

Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen
auf den Weg und greift wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Der Bundestag
hat den Regelungen nun zugestimmt.

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger
Gesetzgebungsbedarf ergeben. Diesen setzt die Bundesregierung nun – im Jahressteuergesetz
zusammengefasst – in zahlreichen Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht um.
Gleichzeitig greift sie wichtige Vorhaben der Regierungskoalition auf, die Bürgerinnen
und Bürger steuerlich entlasten.

Dazu zählen:

 * Die Fortführung und Verbesserung der **Homeoffice-Pauschale**: Steuerpflichtige
   können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten,
   einen Betrag von sechs Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.260 statt bisher
   600 Euro. Damit sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt. Die Regelung
   gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
 * Die volle steuerliche Berücksichtigung von **Rentenbeiträgen** ab 2023 statt 
   ab 2025. Dies ist der erste Schritt, um die sogenannte Doppelbesteuerung von 
   Renten zu vermeiden. Der zweite Schritt – die zeitliche Streckung bei der Besteuerung
   der Renten – ist in Arbeit. Diese Regelung wird etwas später umgesetzt, jedoch
   ebenfalls ab 2023 gelten.
 * Die nochmalige Anhebung des **Arbeitnehmerpauschbetrages** um 30 Euro ab 2023.
   Beschäftigte können so ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung pauschal
   in Höhe von 1.230 Euro geltend machen.
 * Die Erhöhung des **Sparer-Pauschbetrags** von 801 auf 1.000 Euro pro Jahr und
   des **Ausbildungsfreibetrags** von 924 auf 1.200 Euro ab 2023.
 * Die Anhebung des steuerlichen **Entlastungsbetrags für Alleinerziehende** um 
   252 Euro auf nun 4.260 Euro.
 * Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten im **Wohnungsneubau**. Dazu wird der AfA-
   Satz für Fertigstellungen ab 1. Juli 2023 von zwei auf drei Prozent erhöht. Außerdem
   wird die Möglichkeit zur Sonderabschreibung im Mietwohnungsneubau reaktiviert
   und an besonderen Effizienzkriterien ausgerichtet.
 * Ein verbesserter steuerlicher Rahmen bei der Anschaffung **privater Photovoltaik-
   Kleinanlagen**. Das betrifft die Freistellung von der Einkommen- und von Mehrwertsteuer.
 * Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für **direkte Zahlungen** öffentlicher Leistungen
   wie das Klimageld. Das Design des Klimagelds ist nicht im Jahressteuergesetz 
   geregelt.
 * Die Umsetzung einer EU-Verordnung zur [Einführung eines **Energiekrisenbeitrags**](https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/eu-energiekrisenbeitrag-2145638).
   Dadurch können in den Jahren 2022 und 2023 entstandene Übergewinne von Unternehmen
   der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft besteuert werden.
 * Regelungen zur Besteuerung der [Dezember-Soforthilfe](https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/eu-energiekrisenbeitrag-2145638)
   für Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden.

**Was ist das Jahressteuergesetz?**
 Das Jahressteuergesetz 2022 ist ein typisches„
Artikelgesetz“: Mit mehr als 100 Einzelregelungen quer durch das Steuerrecht ändert
es eine Vielzahl von Gesetzen. Es reagiert auf aktuelle Erfordernisse, setzt EU-
Vorgaben und die Ergebnisse der Rechtsprechung um, regelt fachliche Fragen und korrigiert
redaktionelle Fehler.

_Quelle: Bundesregierung_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/bundestag-stimmt-jahressteuergesetz-2022-zu-homeoffice-pauschale-verbessert-und-entfristet-90926)
