# Corona-Arbeitsschutzverordnung wird nicht verlängert

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- Veröffentlicht: 2022-05-23T10:20:46+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMAS, Pressemitteilung vom 20.05.2022

Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht
kein Anlass, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25. Mai 2022 hinaus
zu verlängern.

Bis dahin sind alle Vorgaben der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung weiterhin vollumfänglich
anzuwenden.

Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch auch danach nicht ausgeschlossen.
Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten
und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept an das Infektionsgeschehen anzupassen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird hierzu Empfehlungen in Form von
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) bereitstellen, die den betrieblichen
Akteuren Orientierung und Hinweise zur Verhinderung und Eingrenzung betrieblicher
Ausbrüche geben. Darin wird vor allem auf solche Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes
eingegangen, die sich im Verlauf der Pandemie besonders bewährt haben.

Darüber hinaus beobachtet das Bundeministerium für Arbeit und Soziales das Infektionsgeschehen
auch weiterhin und wird im Falle eines kritischen bundesweiten Wiederanstiegs rechtzeitig
die notwendigen Maßnahmen ergreifen und bekannt machen.

_Quelle: BMAS_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/corona-arbeitsschutzverordnung-wird-nicht-verlaengert-78823)
