# Corona-Prämien sollen stets steuerfrei bleiben

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- Published: 2022-05-11T04:32:05+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.05.2022

Der Bundesrat verlangt eine steuerfreie Auszahlung der sogenannten Corona-Prämie
für Pflegeberufe auch dann, wenn diese Sonderzahlungen nicht aufgrund von bundes-
oder landesrechtlichen Regelungen gewährt werden. Auch eine von einem Arbeitgeber
aus eigener Initiative gewährte Prämie müsse diesem Steuerprivileg unterfallen, 
heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Vierten Gesetzes
zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise ([20/1111](https://dserver.bundestag.de/btd/20/011/2001111.pdf)),
die von der Bundesregierung als Unterrichtung ([20/1646](https://dserver.bundestag.de/btd/20/016/2001646.pdf))
vorgelegt wurde. Der Gefahr einer uferlosen Ausweitung der Steuerfreiheit werde 
bereits damit begegnet, dass die Regelung in der Höhe begrenzt und zeitlich befristet
sei, erklären die Bundesländer. Außerdem wird verlangt, die Homeoffice-Pauschale
statt um ein Jahr zu verlängern dem Grunde als auch der Höhe nach insgesamt neu 
zu regeln. Auch nach der Corona-Krise sei damit zu rechnen, dass vermehrt dazu übergegangen
werde, Arbeiten am heimischen Arbeitsplatz durchzuführen. Mit der vermehrten Nutzung
des Homeoffice könnten die Wege zur Tätigkeitsstätte und zurück vermieden werden.
Dem sei nicht nur aus umweltpolitischen Gründen, sondern im Hinblick auf die gewonnene
Zeit für die Familie auch steuerlich Rechnung zu tragen. Auf dieser Basis solle 
eine dauerhafte Neuregelung erfolgen, die den neuen Formen der Arbeitsausübung gerecht
werde und eine unkomplizierte steuerliche Absetzbarkeit von Kosten unabhängig vom
Vorliegen eines abgetrennten Arbeitszimmers gewährleiste.

In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung einen Teil der Vorschläge zu, 
andere lehnt sie ab. Abgelehnt wird etwa, Arbeitsentgelte rückwirkend von Sozialbeiträgen
freizustellen und hieraus bereits gezahlte Sozialversicherungsbeiträge zu erstatten.
Das sei in der Sozialversicherung aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 218/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/corona-praemien-sollen-stets-steuerfrei-bleiben-78087)
