# Corona-Virus: Antragstellung bei Überbrückungshilfe III und III Plus nur bei coronabedingten Umsatzeinbrüchen

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- Veröffentlicht: 2021-11-18T11:20:36+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

WPK, Mitteilung vom 18.11.2021

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat aus aktuellem Anlass noch einmal darauf
hingewiesen, dass ein coronabedingter Umsatzeinbruch integraler Teil einer Antragstellung
im Rahmen der Überbrückungshilfe III und III Plus ist.

Den prüfenden Dritten in den Corona-Hilfsprogrammen, darunter Wirtschaftsprüfern
und vereidigte Buchprüfern, komme eine Schlüsselrolle zu, weil sie bei allen Anträgen
die Angaben der Antragstellenden zur Begründung diese auf Nachvollziehbarkeit und
Plausibilität prüfen müssten.

## Prüfende Dritte vereinfachen Bewilligungsprozess

Indem die prüfenden Dritten diese Angaben sorgfältig prüften, erleichterten sie 
nicht nur die Arbeit der Bewilligungsstellen. Sie würden vor allem unmittelbar mit
dazu beitragen, den Bewilligungsprozess zu vereinfachen und dafür sorgen, dass die
Hilfen zielgerichtet die Unternehmen erreichen, für die sie gedacht sind und die
sie dringend benötigen.

## Bislang 1,5 Millionen Anträge bearbeitet und geprüft

Dank der ausgezeichneten Zusammenarbeit mit den prüfenden Dritten sei es gelungen,
die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Unternehmen und Selbstständige
abzufedern und die wirtschaftliche Existenz von mehr als einer halben Million Unternehmen
und ihren Beschäftigten zu sichern. Bislang hätten prüfende Dritte mehr als 1,5 
Millionen Anträge auf Corona-Hilfen für Unternehmen und Selbständige bearbeitet 
und eingereicht.

Einzelheiten zu den beiden Programmen Überbrückungshilfe III und Überbrückungshilfe
III Plus sind auf der [Internetseite des BMWi](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Ueberbrueckungshilfe/Ueberbrueckungshilfe-III-Plus/ueberbrueckungshilfe-iii-plus.html)
abrufbar.

_Quelle: WPK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaftspruefung/corona-virus-antragstellung-bei-ueberbrueckungshilfe-iii-und-iii-plus-nur-bei-coronabedingten-umsatzeinbruechen-67878)
