# Coronahilfen: Antragstellung erfordert Steuernummer im einheitlichen Bundesschema

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/coronahilfen-antragstellung-erfordert-steuernummer-im-einheitlichen-bundesschema/
- Veröffentlicht: 2021-04-28T05:24:55+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 27.04.2021

Die Anträge für die Gewährung von Coronahilfen erfordern die Eingabe der Steuernummer
im vereinheitlichten Format. Darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie (BMWi) in seiner [Ausfüllhilfe](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/antragstellung-erklaert.html)
zu den Hilfsprogrammen ausdrücklich hin. Der DStV hatte eine Klarstellung angeregt.

Zur korrekten Eingabe der Steuernummer ist die Verwendung des bundeseinheitlichen
13-stelligen Formats erforderlich. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Ziffern 
und keine Leerzeichen oder Sonderzeichen enthalten sind. Das bedeutet, dass insbesondere
die üblichen Schrägstriche bei der Steuernummer entfernt werden müssen. 11- oder
12-stellige Steuernummer sind in das 13-stellige bundeseinheitliche Format umwandeln.

Das BMWi hat angekündigt, einen Konverter für das Antrags-Portal zu erstellen, der
alle Steuernummern in das einheitliche Bundesformat umwandelt. Ergänzend kann auch
auf die Erläuterungen im [ELSTER-Portal](https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer#c6965)
zurückgegriffen werden.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/coronahilfen-antragstellung-erfordert-steuernummer-im-einheitlichen-bundesschema-51171)
