# Das Einheitliche Patentgericht kommt

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- Veröffentlicht: 2021-09-27T13:56:20+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMJV, Pressemitteilung vom 27.09.2021

Deutschland ratifiziert das Protokoll über die vorläufige Anwendung des Übereinkommens
über ein Einheitliches Patentgericht

Die Bundesregierung hat am 27. September 2021 die Ratifikationsurkunde für das Protokoll
über die vorläufige Anwendung zum Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
hinterlegt. Dies stellt einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Errichtung des Einheitlichen
Patentgerichts dar.

> „Mit diesem Schritt sind wir der für innovative Unternehmen in Europa so wichtigen
> Europäischen Patentreform einen entscheidenden Schritt nähergekommen. Das Einheitliche
> Patentgericht wird kommen. Für die deutsche Industrie, die rund 40 Prozent aller
> aus Europa angemeldeten europäischen Patente hält, ist ein besserer Schutz ihrer
> Erfindungen im europäischen Binnenmarkt von besonderer Bedeutung. Dies gilt gerade
> auch für kleine und mittlere Unternehmen, die wesentlich zum Innovationspotential
> unseres Landes beitragen.“
> Bundesjustizministerin Christine Lambrecht

Die europäische Patentreform mit dem EU-Einheitspatent sowie dem Einheitlichen Patentgericht
als erstem grenzüberschreitend zuständigen Zivilgericht bildet den neuen Rechtsrahmen
für einen einheitlichen europäischen Patentschutz. Dies ist von besonderer wirtschaftlicher
Bedeutung, da das Einheitliche Patentgericht über Rechtsverletzungen sowie die Wirksamkeit
von Schutztiteln in einem Verfahren entscheiden und damit kostengünstig Rechtssicherheit
im gemeinsamen Markt herstellen kann. Der Schutz von Erfindungen wird insbesondere
für die auf zukunftsorientierten Innovationsfeldern tätigen kleinen und mittleren
Unternehmen (sog. KMU) deutlich verbessert. Ihre grenzüberschreitenden wirtschaftlichen
Aktivitäten werden durch den erleichterten Zugang zum Patentschutz und durch die
Vermeidung mehrfacher Prozessführung deutlich einfacher.

Bislang haben 15 Unterzeichnerstaaten das Übereinkommen selbst ratifiziert, nämlich
Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Malta, Portugal, Schweden,
Finnland, Bulgarien, Estland, Italien, Lettland, Litauen und die Niederlande. Auf
Grundlage dieser bereits erfolgten Ratifikationen wird das Übereinkommen in Kraft
treten, wenn es auch von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden ist.

Allerdings muss vorher zunächst organisatorisch die Arbeitsfähigkeit des Einheitlichen
Patentgerichts hergestellt werden. Dazu müssen unter anderem die Richterinnen und
Richter des Einheitlichen Patentgerichts ausgewählt und ernannt werden und sekundäre
Rechtsvorschriften, insbesondere die Verfahrensordnung, beschlossen sein. Dies wird
auf der Grundlage des heute von Deutschland ratifizierten Protokolls über die vorläufige
Anwendbarkeit des Übereinkommens geschehen. Sofern zwei weitere Staaten wie erwartet
ihre förmliche Zustimmung zu dem Protokoll in den nächsten Wochen erklären, kann
das Protokoll voraussichtlich im Herbst 2021 in Kraft treten und das Einheitliche
Patentgericht als internationale Organisation entstehen. Der Abschluss der vorbereitenden
Tätigkeiten wird einige Zeit dauern. Deutschland wird das Übereinkommen ratifizieren,
sobald absehbar ist, dass das Einheitliche Patentgericht voll arbeitsfähig ist. 
Die Bundesregierung rechnet mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens selbst ab Mitte
2022. Erst mit dem Inkrafttreten des Übereinkommens wird die gerichtliche Zuständigkeit
auf das Einheitliche Patentgericht übergehen.

Der Deutsche Bundestag hatte nach einer ersten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
im zweiten Anlauf am 26. November 2020 das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über
ein Einheitliches Patentgericht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit seiner
gesetzlichen Mitglieder mit den Stimmen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die
LINKE und FDP beschlossen und auch der Bundesrat hatte in seiner Sitzung am 18. 
Dezember 2020 dem Gesetz einstimmig zugestimmt. Seit dem 18. Dezember 2020 waren
zwei weitere Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Nach
der im Juli 2021 veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts konnte
die – auf Bitte des Bundesverfassungsgerichts zunächst aufgeschobene – Ausfertigung
und Verkündung des angegriffenen Gesetzes mittlerweile erfolgen. Der Weg für eine
deutsche Beteiligung an der europäischen Patentreform ist damit frei.

_Quelle: BMJV_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/das-einheitliche-patentgericht-kommt-63534)
