# Data Act: Folgenabschätzung veröffentlicht

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/data-act-folgenabschaetzung-veroeffentlicht/
- Veröffentlicht: 2021-06-01T04:49:54+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 31.05.2021

Am 28.05.2021 veröffentlichte die EU-Kommission die [Folgenabschätzung](https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13045-Data-Act-including-the-review-of-the-Directive-96-9-EC-on-the-legal-protection-of-databases-_en)
zum Data Act. Der Data Act wurde bereits in der Datenstrategie vom Februar 2020 
angekündigt. Die EU-Kommission plant den Verordnungsvorschlag in der zweiten Jahreshälfte
2021 zu präsentieren. Parallel zur Folgenabschätzung wurde eine [Konsultation](https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13045-Data-Act-including-the-review-of-the-Directive-96-9-EC-on-the-legal-protection-of-databases-_en)
geöffnet. Bis zum 25.06.2021 haben Stakeholder Zeit, der EU-Kommission ihren Input
zugeben.

Die EU-Kommission schlägt die folgenden Policy-Optionen vor, die vom Data Act adressiert
werden können (aber nicht müssen):

## Verbesserter Zugang zu Daten des privaten Sektors für den öffentlichen Sektor

 
Im Kontext des B2G- und B2B-Datenzugriffs und der Datennutzung sowie der Portabilität
personenbezogener Daten durch die Betroffenen haben Smart Contracts ein großes Potenzial.

Deswegen will die EU-Kommission die Schaffung von grundlegenden Anforderungen für
Smart Contracts, die mit einem potenziellen Auftrag an die europäischen Normungsorganisationen
zur Festlegung technischer Normen für Smart Contracts einhergehen könnten, prüfen.

## Datentransfers in Drittstaaten

Um die Risiken zu mindern, die sich aus dem behördlichen Zugriff auf nicht personenbezogene
Daten von in der Union niedergelassenen Unternehmen ergeben, die von Cloud-Computing-
Diensteanbietern vorgehalten werden, und um das Vertrauen in die Nutzung von Cloud-
Computing-Diensten zu gewährleisten, werden die folgenden beiden Policy-Optionen
in Betracht gezogen:

 * Schaffung einer Verpflichtung für Cloud-Computing-Diensteanbieter, den Nutzer
   jedes Mal zu benachrichtigen, wenn sie ein Ersuchen ausländischer Behörden um
   Zugang zu Daten erhalten, soweit dies nach dem betreffenden ausländischen Recht
   möglich ist, sowie die Kommission über alle verschiedenen Gesetze von Nicht-EU-
   Rechtsordnungen mit extraterritorialer Wirkung zu informieren, denen sie unterliegen.
 * Cloud-Computing-Diensteanbieter zu verpflichten, sicherzustellen, dass sie alle
   angemessenen rechtlichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen,
   um die Übermittlung von oder den Zugriff auf nicht personenbezogene Daten von
   Unternehmen mit Sitz in der Union zu verhindern, wenn eine solche Übermittlung
   oder ein solcher Zugriff gegen EU- oder nationales Recht verstoßen würde.

Quelle: Datev eG Informationsbüro Brüssel

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/data-act-folgenabschaetzung-veroeffentlicht-53935)
