# DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer

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- Veröffentlicht: 2022-06-27T08:06:04+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 8 – S-2301 / 13 / 10002 vom 27.06.2022

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden
der Länder gilt für die DBA-rechtliche Lohnsteuererstattung bei zu Unrecht einbehaltener
Lohnsteuer Folgendes:

Wird eine Zahlung des Arbeitgebers dem Lohnsteuerabzug unterworfen, obwohl die Besteuerung
abkommensrechtlich dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zugewiesen ist, besteht die
Möglichkeit, einen Erstattungsantrag in analoger Anwendung des § 50c Abs. 3 Satz
1 EStG i. d. F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (vormals Erstattung
analog § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG) zu stellen, soweit für die entsprechenden Einkünfte
aus nichtselbstständiger Arbeit nicht bereits eine Veranlagung nach § 50 Abs. 2 
Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b i. V. m. Satz 7 EStG beantragt worden ist oder es sich 
um eine Pflichtveranlagung handelt.

Der Erstattungsanspruch ist dabei gegen das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers
zu richten (>BFH vom 21.10.2009 – BStBl II 2012 S. 493). Gegebenenfalls sind für
den Erstattungsantrag besondere formelle Anforderungen (z. B. Fristen), die in den
jeweiligen DBA geregelt sind, zu beachten (auch BMF vom 25. Juni 2012 – BStBl I 
S. 692).

Genauso ist zu verfahren, wenn eine Zahlung des Arbeitgebers zu Unrecht dem Lohnsteuerabzug
unterworfen wurde, obwohl weder eine unbeschränkte noch eine beschränkte Steuerpflicht
des Arbeitnehmers im Inland bestanden hat.

Dieses Schreiben ist auf alle offenen Fälle anzuwenden, bei denen der laufende Arbeitslohn
für einen nach dem 31. Dezember 2020 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird,
und auf sonstige Bezüge, die nach dem 31. Dezember 2020 zufließen. Für alle übrigen
Fälle gilt der bisherige H 41c.1 „Erstattungsantrag“ der Lohnsteuer-Hinweise (Erstattung
analog § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG) fort.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dba-rechtliche-lohnsteuererstattung-bei-zu-unrecht-einbehaltener-lohnsteuer-80503)
