# Der DStV schaltet sich ein: Digitaler EU-Binnenmarkt kein Einfallstor für den Abbau von Berufsrechten

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- Veröffentlicht: 2021-05-20T06:08:06+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 19.05.2021

Unter Berücksichtigung der Argumente des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV)
stimmte der Binnenmarktauschuss des EU-Parlaments für einen Initiativbericht, der
unter anderem die Beseitigung von Hindernissen im digitalen Binnenmarkt zum Ziel
hatte.

Digitales kennt keine nationalen Grenzen. Der digitale EU-Binnenmarkt gilt deshalb
als der Teil des EU-Binnenmarkts, der am einfachsten zu deregulieren ist. Das betrifft
einerseits Google & Co; doch mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitsprozesse
zwangsläufig auch immer mehr die Tätigkeiten der beratenden und prüfenden Berufe.
Daher hat der DStV das laufende Verfahren des [Initiativberichts zur „Beseitigung von Hindernissen für einen funktionieren digitalen Binnenmarkt“ (2020/2216)](https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/IMCO/PR/2021/01-11/1220162DE.pdf)
intensiv begleitet. Frühzeitig gelang es, wichtige Änderungsvorschläge zum ursprünglichen
Berichtsentwurf der irischen Berichterstatterin, Deirdre Clune (EVP), einzubringen,
die sich im abgestimmten Berichtstext wiederfinden.

So hat sich der DStV etwa dafür eingesetzt, dass der pauschale Begriff „Hindernis“
präzisiert wurde. Damit ist klargestellt, dass lediglich Hindernisse im Bericht 
genannt werden, die als „ungerechtfertigt“ gelten und nicht sog. gerechtfertigte
Hindernisse, wie etwa das deutsche Berufsrecht der beratenden und prüfenden Berufe,
das in verhältnismäßiger Weise etwa dem Verbraucherschutz dient. Außerdem hat der
DStV erfolgreich dafür geworben, dass der Leitsatz der Kommissionsvizepräsidentin
Margarethe Vestager, „Was offline illegal ist, muss auch online illegal sein“, in
die Kompromissänderungsanträge Eingang fand. Dadurch war sichergestellt, dass diese
auch mit großer Mehrheit verabschiedet wurden.

Der Bericht wurde am 19.05.2021 im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/der-dstv-schaltet-sich-ein-digitaler-eu-binnenmarkt-kein-einfallstor-fuer-den-abbau-von-berufsrechten-53175)
