# Der Käufer eines Pkws hat keinen Anspruch auf ein angenehmes Fahrgefühl bei einer Gefahrenbremsung

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- Veröffentlicht: 2023-06-15T08:52:06+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

Pf. OLG Zweibrücken, Pressemitteilung vom 14.06.2023 zum Urteil 4 U 187/21 vom 15.12.2022(
rkr)

Der Käufer eines Pkws kann sich wegen seines persönlichen Empfindens, das Fahrzeug
verhalte sich bei einer Gefahrenbremsung nicht sicher, nicht vom Kaufvertrag lösen
und das Fahrzeug zurückgeben.

Der Käufer eines Pkws wollte den kurz zuvor erworbenen, fabrikneuen Pkw wieder zurückgeben
und sich vom Kaufvertrag lösen, weil er bei abrupten Bremsvorgängen ein unsicheres
Fahrgefühl beanstandete. Er hatte bei zwei verkehrsbedingt zuvor durchgeführten 
abrupten Bremsmanövern den Eindruck gewonnen, dass das Fahrzeug in diesen Situationen
übersteuere, d. h. kaum zu stabilisieren sei und stark nach rechts ziehe. Das Autohaus
hatte den Pkw auf die Beanstandung des Käufers hin mehrfach überprüft. Das Problem
wurde aus Sicht des Käufers aber nicht behoben.

Das Landgericht Kaiserslautern hat die Klage abgewiesen. Die hiergegen gerichtete
Berufung des Käufers blieb erfolglos. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken
hat einen Fehler am Fahrzeug, der eine Auflösung des Kaufvertrages rechtfertigten
könnte, verneint. Zur Begründung hat der 4. Senat ausgeführt, dass bei der Beurteilung,
ob ein Fehler vorliege, es – sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben–
auf die objektive Ansicht eines Durchschnittskäufers ankomme. Auf die bloß innerlich
gebliebene Erwartung des Käufers, dass das beschriebene Übersteuern nicht eintreten
dürfe, komme es dagegen nicht an. Bei dem hier vom Käufer erworbenen Fahrzeug sei
das Vorliegen eines objektiven, rechtlich relevanten Fehlers zu verneinen gewesen.
Der vom Senat befragte Sachverständige habe bestätigt, dass Sicherheitsmängel am
Fahrzeug nicht feststellbar seien und die eingebauten Sicherheitsmechanismen zuverlässig
reagierten. Das Fahrzeug kompensiere aufgrund der verbauten elektronischen Stabilitätskontrolle(
ESC) das vom Käufer als unangenehm empfundene Übersteuern und verhalte sich jederzeit
kursstabil sowie spurneutral. Das beschriebene Phänomen des Übersteuerns trete bei
dem Fahrzeug auch lediglich ausnahmsweise in der Situation der sehr seltenen Gefahrenbremsung
auf. Diese sei für den jeweiligen Fahrer stets außergewöhnlich und gehe mit einem
nicht alltäglichen Fahrverhalten des Autos einher. Dass sich das Fahrzeug in dieser
Ausnahmesituation stets komfortabel bzw. angenehm steuern lasse, gehöre nicht zu
der Erwartung eines Durchschnittskäufers. Dies gelte erst recht, weil es sich nicht
um ein Fahrzeug des gehobenen oder höheren Preissegments gehandelt habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

_Quelle: Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken_
