# Deutschland und Luxemburg einigen sich auf Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen

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- Veröffentlicht: 2023-07-05T09:15:34+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF und Ministerium der Finanzen, Luxemburg, gemeinsame Pressemitteilung vom 06.07.2023

**Steuerliche Vereinfachungen für flexibles, grenzüberschreitendes Arbeiten**

Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben am 6. Juli 
2023 in Berlin ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen.

Das Änderungsprotokoll zu dem bestehenden DBA trägt zu einer gegenseitigen Rechts-
und Planungssicherheit bei. Für grenzüberschreitend Beschäftigte wird die Ausübung
der Tätigkeit insbesondere im Homeoffice, steuerlich vereinfacht.

> „Luxemburg ist ein geschätzter Nachbar Deutschlands. Deshalb freue ich mich, dass
> wir heute die Bande zwischen unseren Ländern noch enger knüpfen. Die Ausweitung
> der Bagatell-Regelung auf 34 Tage stellt eine deutliche bürokratische Entlastung
> auf beiden Seiten der Grenze dar. Damit vereinfachen wir die steuerliche Regelung
> und passen sie an flexibleres Arbeiten an. Die Erleichterung wird direkt bei grenzüberschreitenden
> Pendlerinnen und Pendlern spürbar sein. Für europäisches und modernes Arbeiten
> schaffen wir moderne Regelungen.“
> Bundesfinanzminister Christian Lindner

> „Wir freuen uns sehr, dass wir uns mit unseren deutschen Partnern auf 34 Tage 
> Homeoffice für Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland geeinigt haben.
> Das gibt sowohl den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch den Unternehmen
> mehr Planungssicherheit. Die Obergrenze entspricht darüber hinaus jener Regelung,
> die wir bereits mit Belgien und Frankreich gefunden haben, sodass für alle Grenzgängerinnen
> und Grenzgänger die gleichen Bedingungen gelten. Meinem Amtskollegen Christian
> Lindner danke ich herzlich für seine Unterstützung.“
> Finanzministerin Luxemburgs, Yuriko Backes

## Eckpunkte des Änderungsprotokolls

Die Arbeitswelt verändert sich und das Arbeiten wird insgesamt flexibler. Mobiles
Arbeiten wird mehr und mehr zum Normalfall. Deutschland und Luxemburg haben sich
mit Blick auf die Nutzung der Homeoffice-Möglichkeiten darauf verständigt, die bestehende
Bagatellregelung für grenzüberschreitend tätige Beschäftigte rechtssicher in das
DBA zu implementieren und auf 34 Tage pro Kalenderjahr auszuweiten. Zudem soll eine
vergleichbare Regelung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes geschaffen werden.
Diese beiden Regelungen gelten ab 2024.

Darüber hinaus werden die bestehenden Vereinbarungen zu Abfindungen und zu einem
pauschalierten Aufteilungsmechanismus integriert. Letzteres sorgt für eine vereinfachte
Aufteilung der Vergütung, wenn das Besteuerungsrecht bei Beschäftigten im Bereich
des Güter- und Personentransports aufgrund eines (mehrfachen) Grenzübertritts innerhalb
eines Tages wechselt.

Das Änderungsprotokoll sieht weitere Verbesserungen vor. Um Steuerumgehungen mittels
DBA entgegenzuwirken, werden die beiderseitigen Auswahlentscheidungen zum Multilateralen
Instrument implementiert. Zudem werden Anpassungen im Hinblick auf Änderungen im
deutschen Recht, konkret die Investmentsteuerreform, die in § 1a Körperschaftsteuergesetz
eingeführte Optionsmöglichkeit sowie im Hinblick auf den Real Estate Investment 
Trust (REIT) vorgenommen.

_Quelle: Bundesministerium der Finanzen_
