# Digitale Bildungsinfrastrukturen – Betriebe einbeziehen

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- Veröffentlicht: 2022-07-22T12:22:36+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DIHK, Mitteilung vom 22.07.2022

Der Markt der beruflichen Weiterbildung wird zunehmend ins Internet verlagert. Denn
dort finden sich sowohl Informationen zu den Angeboten als auch immer mehr Online-
Lernformate selbst. Diese zu bündeln und gemeinsame Standards zu etablieren, ist
Ziel verschiedener digitaler Infrastrukturen, die Interessentinnen und Interessenten
bei Karriereplanung, Kompetenzentwicklung und Jobsuche helfen sollen.

Für diese Plattformen gibt es unterschiedliche Urheber: So hat die EU-Kommission
bereits Mitte 2020 das [Europass-Portal](https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/der-europass-tueroeffner-zum-lernen-und-arbeiten-in-europa--75938)
gestartet, das den europäischen Bildungs- und Arbeitsmarkt bedienen soll. Gleichzeitig
treibt das deutsche Bundesbildungsministerium das Vorhaben einer Nationalen Bildungsplattform
voran, auf der sich Anbieter und Lernende in einem gemeinsamen virtuellen Bildungsraum
begegnen können. Und die Bundesagentur für Arbeit plant, in Kürze die nationale 
Online Weiterbildungs-Plattform (NOW) zu starten. Dazu kommen zahlreiche Initiativen
von öffentlichen Akteuren, beispielsweise das Förderprogramm INVITE oder die EdTech
Alliance auf EU-Ebene.

## Zielgruppen klären

Die Vorhaben setzen allesamt bei den Bedürfnissen der Lernenden an. Was gut klingt,
kann aber auch Schwierigkeiten mit sich bringen. Denn berufliche Bildungsziele sollten
sich auch am wirtschaftlichen Bedarf orientieren. Nur so ist auch die Chance groß,
dass die erworbenen Kompetenzen später auch auf dem Arbeitsmarkt eingesetzt werden
können.

Gleichzeitig müssen die Planungen die hohen Standards der betrieblichen und beruflichen
Weiterbildung verbinden – technisch wie konzeptionell. So sollten beispielsweise
bereits bestehende Lern- und Kompetenzmanagement-Systeme sowie strategische Personalplanung
angedockt werden können.

## Lerndaten nutzbar machen

Die während der Pandemie in den Schulen gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass
Lernleistungen zu besonders sensiblen personenbezogenen Daten gehören – ähnlich 
wie die zur Gesundheit. Sie müssen daher besonders geschützt werden, sind aber unter
Einhaltung des Datenschutzes wertvoll für die Forschung. Das ließe sich etwa über
die Möglichkeit von freiwillig zur Verfügung gestellten Lerndaten realisieren. Mit
Augenmaß sollte daher die diskutierte [Verordnung zur Künstlichen Intelligenz](https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaft-digital/dihk-durchblick-digital/europaeisches-gesetz-ueber-kuenstliche-intelligenz-63750)
Lösungswege bei KI-Anwendungen von Lerndaten schaffen und nicht ausschließlich auf
das Risiko von Verzerrungen und Diskriminierungen abzielen.

## Rahmenbedingungen schärfen

Bei der Weiterentwicklung von digitalen Bildungsinfrastrukturen sollten neben anwendungsfreundlicher
Technologie unbedingt auch Praxiswissen der Betriebe und die Erfahrungen von Weiterbildungsakteuren
einfließen. Eine Herausforderung auch für das Digitale sind Klarheit über Ablagesysteme,
Standards und die Fälschungssicherheit von Nachweisen. Eine Governance sollte dafür
eingerichtet werden, die alle Beteiligten angemessen einbindet.

Gleichsam ist wichtig, dass IT-Programme und -Projekte von Beginn an die geltenden
rechtlichen Rahmenbedingungen einbeziehen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass 
in Systeme und Instrumente investiert wird, die schließlich nicht eingesetzt werden
können. Ein Rechts-Check für Digital-Bildungsprojekte könnte Digital-Checks von 
Gesetzgebungsverfahren ergänzen. Auch öffentlich verantwortete Datenräume als Test-
und Experimentalmöglichkeiten könnten ein geeigneter Zwischenschritt sein.

_Quelle: DIHK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/digitale-bildungsinfrastrukturen-betriebe-einbeziehen-82005)
