# DORA stärkt Widerstandskraft von europäischen Finanzunternehmen gegen IT-Risiken

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- Veröffentlicht: 2022-03-16T06:38:01+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 15.03.2022

Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) möchte die EU-Kommission Finanzunternehmen
und IT-Dienstleister widerstandsfähiger gegen IT-Risiken machen. Noch ist nicht 
abzusehen, ob die beratenden und prüfenden Berufe unter den Anwendungsbereich der
Verordnung fallen werden. Der DStV spricht sich vorsorglich dafür aus, Abschlussprüfer
nicht als Finanzentitäten einzustufen.

Durch die fortschreitende Digitalisierung verändern sich viele Branchen rasant, 
darunter auch der Finanzsektor. Damit Finanzunternehmen weiterhin Dienstleistungen
für ihre Kunden erbringen können, sind sie verstärkt auf die Unterstützung von IT-
Anbietern angewiesen. Die EU-Kommission beobachtet diese steigende Abhängigkeit 
genau, da sie den Finanzsektor als Teil der kritischen Infrastruktur betrachtet.
Deshalb möchte sie den Finanzsektor und deren IT-Anbieter dazu verpflichten, eine
ganze Reihe von Maßnahmen umzusetzen, um sich besser gegen Cyberangriffe zu schützen.

Der „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) soll Finanzunternehmen dazu verpflichten,
eine eigene IT-Sicherheitsinfrastruktur zu entwickeln. Im Zuge dessen werden etwa
die Einführung eines Reaktions- und Wiederherstellungsplans bei Cyberangriffen verpflichtend.
Außerdem sollen laut Vorschlag der EU-Kommission IT-Sicherheitssysteme regelmäßigen
Belastungschecks unterzogen werden. Neben Finanzunternehmen sind auch deren IT-Dienstleister
von der Verordnung betroffen. Die ESA (European Supervisory Authorities) soll in
Zukunft die Möglichkeit haben, Unternehmen aufzufordern, Verträge mit IT-Dienstleistern
zu kündigen, falls diese die Mindestanforderungen nicht erfüllen.

Momentan ist noch nicht abzusehen, ob die beratenden und prüfenden Berufe unter 
den Anwendungsbereich von DORA fallen werden. Im Bericht des Europäischen Parlaments
zu DORA werden Abschlussprüfer als „Finanzentitäten“ eingestuft und fallen somit
unter den Anwendungsbereich der Verordnung. Im Entwurf des Ministerrates werden 
Abschlussprüfer nicht erwähnt.

Beide EU-Gesetzgebungsorgane weisen darauf hin, dass bei der Umsetzung der Maßnahmen
die Verhältnismäßigkeit für kleine und mittelständische Kanzleien gewahrt werden
müsse. Daher dürften diese, soweit sie vom Anwendungsbereich erfasst werden, wesentliche
Erleichterungen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen erhalten.

Seit Dezember 2021 wird im Trilog über den „Digital Operational Resilience Act“ (
DORA) verhandelt. Mit einem Ende der interinstitutionellen Verhandlungen ist nicht
vor Ende des Jahres zu rechnen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) spricht
sich daher dafür aus, dass Abschlussprüfer nicht als Finanzentitäten eingestuft 
werden und somit nicht unter den Anwendungsbereich von DORA fallen.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dora-staerkt-widerstandskraft-von-europaeischen-finanzunternehmen-gegen-it-risiken-75255)
