# DStV bezieht Stellung zu neuen Vorschlägen der EU-Kommission

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/dstv-bezieht-stellung-zu-neuen-vorschlaegen-der-eu-kommission/
- Veröffentlicht: 2022-04-11T12:39:28+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 11.04.2022

Die Vorschläge der EU-Kommission zu neuen Regelungen zur Verhinderung des Missbrauchs
von Briefkastenfirmen, zur Verlängerung der Frist für das sog. Reverse-Charge-Verfahren
und für ein einheitliches Zugangsportal von Unternehmensinformationen sind veröffentlicht.
Fristgemäß reichte der DStV hierzu seine Stellungnahmen ein.

Unter dem Gesichtspunkt des „better law making“ der EU können Interessenträger zeitnah
Rückmeldungen zu Legislativvorschlägen der EU-Kommission einreichen. Fristgerecht
hat der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) deshalb zu den nachfolgend aufgeführten
EU-Initiativen Stellung bezogen:

In Bezug auf den Richtlinienvorschlag zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung
von Briefkastenfirmen (2021/0434 (CNS)) [fordert](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2022/04/DStV-Stellungnahme-E-03_22-UNSHELL.pdf)
der DStV eine Entlastung des Berufsstands durch eine Beschränkung des Anwendungsbereichs.
Zudem bedauert der DStV, dass vor Veröffentlichung des Richtlinienvorschlags keine
Bewertung der bereits umgesetzten Gesetzgebung erfolgte. Dies hätte zu einem besseren
Gleichgewicht zwischen dem Ziel der Bekämpfung missbräuchlicher Steuervermeidung
und Steuerflucht einerseits und einer unbürokratischen und unternehmensfreundlichen
Gesetzgebung andererseits beitragen können.

In seiner [Stellungnahme](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2022/04/DStV-Stellungnahme-E-04_22-REVERSE-CHARGE.pdf)
zum Richtlinienvorschlag bezüglich der [Verlängerung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft](https://www.dstv.de/verlangerung-der-ubergangsfrist-fur-reverse-charge-verfahren-bis-ende-2025/)
bis zum 31.12.2025 (2022/0027 (CNS)) empfiehlt der DStV aufgrund der guten Erfahrungen
mit dem [Reverse-Charge-Verfahren](https://www.dstv.de/dstv-zum-koavertrag-reverse-charge-verfahren/)
eine unbefristete Verlängerung zu verabschieden. Zudem soll eine Erweiterung der
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft auf andere Bereiche die effektive Bekämpfung
von Mehrwertsteuerbetrug ermöglichen und zusätzliches Wirtschaftswachstum durch 
den Abbau von Hindernissen im EU-Binnenmarkt schaffen.

Schließlich setzt sich der DStV in seiner [Stellungnahme](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2022/03/DStV-Stellungnahme-E-02_22-ESAP.pdf)
zur geplanten Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für Unternehmensinformationen(
COM(2021)723) dafür ein, den Berufsstand als Bevollmächtigten zu benennen.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – www.dstv.de_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dstv-bezieht-stellung-zu-neuen-vorschlaegen-der-eu-kommission-76738)
