# DStV fordert coronabedingte Schonfrist für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020

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- Veröffentlicht: 2021-05-28T05:58:04+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 27.05.2021

Die Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften müssen grundsätzlich
bis Ende 2021 veröffentlicht werden. Der DStV setzt sich aufgrund der enormen coronabedingten
Zusatzlasten in den Kanzleien des Berufsstands für eine Fristverlängerung von 3 
Monaten ein.

Dass der Berufsstand in der Krise außerordentliches leistet, steht außer Frage. 
Dass er insbesondere durch die Unterstützung im Rahmen der Corona-Hilfsprogramme
alle Hände voll zu tun hat, ebenfalls. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV)
setzt sich daher konsequent für verfahrensrechtliche Erleichterungen ein (u. a. 
[Pressemitteilung v. 19.04.2021](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2021/04/DStV-Pressemitteilung-DStV-Prasident-Elster-fordert-mehr-Zeit-fur-Jahresabschlusse-und-Steuererklarungen-2020.pdf)).
Der Einsatz trägt Früchte. So beschloss der Deutsche Bundestag im Rahmen des ATAD-
Umsetzungsgesetzes jüngst die Verlängerung der Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen
2020 um drei Monate. Für beratene Steuerpflichtige heißt das: Sie haben bis Ende
Mai 2022 Zeit.

Die gewünschte zeitliche Erleichterung kann bei Kapitalgesellschaften jedoch nur
eintreten, wenn die Jahresabschlüsse ebenfalls später zur Veröffentlichung eingereicht
werden dürfen. DStV-Präsident WP/StB Harald Elster hat sich daher an Bundesjustizministerin
MdB RAin Christine Lambrecht (SPD) gewandt ([Schreiben v. 25.05.2021](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2021/05/an-BMJV_-DStV-Schreiben-vom-25.05.2021.pdf)).
Er schilderte die Dringlichkeit und appellierte: „Auf die Einleitung von Ordnungsgeldverfahren
für die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften
sollte dringend bis Ende Mai 2022 verzichtet werden.“

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e. V._

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dstv-fordert-coronabedingte-schonfrist-fuer-die-veroeffentlichung-der-jahresabschluesse-2020-53751)
