# DStV fordert realisierbare Nachweispflichten – auch in der Kryptowelt!

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- Published: 2022-09-02T06:12:38+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 01.09.2022

Bitcoin, Ripple, Ether & Co.: Wer in die Welt der Kryptowährungen eintaucht, weiß
um deren Vielfalt und Komplexität. Die Finanzverwaltung will dieser nun mit einigen
neuen steuerrechtlichen Regelungen Herr werden. Der DStV fordert, bei den geplanten
Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten vor allem die Umsetzbarkeit seitens der 
Steuerpflichtigen stärker in den Fokus zu nehmen.

Nur wenige Monate nach Veröffentlichung des BMF-Schreiben[s „Einzelfragen zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von sonstigen Token“](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
aus Mai 2022 plant das BMF ein erstes Ergänzungsschreiben herauszugeben. Der Inhalt:
Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen
und sonstigen Token. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) begrüßt in seiner
[DStV-Stellungnahme S 15/22](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2022/08/DStV-Stellungnahme-S-15_22-Mitwirkungs-_Aufzeichnungspflichten-virtuelle-Waehrung-Token.pdf)
die zügige Fortentwicklung des Anwendungsschreibens. Er gibt jedoch zu bedenken,
dass unangemessen hohe Anforderungen an etwaige Nachweispflichten weder den Steuerpflichtigen
noch der Finanzverwaltung „helfen“ dürften.

## Hürde: Verfahrensdokumentationen

Für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen
und sonstigen Token braucht es spezieller Software. Für diese sollen Steuerpflichtige
laut BMF-Entwurf eine Verfahrensdokumentation erstellen.

Der DStV weist darauf hin, dass Steuerpflichtige diese Forderung nicht erfüllen 
können. Sie haben als Anwender weder Informationen noch Zugang zu den erforderlichen
Datenaggregationsschritten. Derart überschießende Anforderungen, die ggf. noch an
etwaige Sanktionen bei Nichterfüllung geknüpft sind, verfehlen ihr Ziel. Hier braucht
es deutlich handhabbarere Lösungen. Der DStV spricht sich daher für die Möglichkeit
einer „vereinfachten Verfahrensdokumentation“ aus.

## Dilemma: Unveränderbarkeit

Laut BMF-Entwurf sind die Anforderungen an die Unveränderbarkeit zu beachten, d.
h. die Steuerpflichtigen sollen eine Festschreibung der Daten in den Vorsystemen
sicherstellen.

Das Problem: Aktuell bietet der Markt keine Software-Lösung an, die eine solche 
Unveränderbarkeit von Werten in den Vorsystemen umsetzt. Die Steuerpflichtigen als
Nutzer können die Softwaregegebenheiten nicht beeinflussen. Es sollte daher außer
Frage stehen, dass ihnen dieser Umstand nicht zum Nachteil gereichen darf. Hinzukommt,
dass sämtliche Transaktionen bereits in der Blockchain festgeschrieben und entsprechend
nachprüfbar sind. Der DStV fordert daher eine angemessene Übergangsregelung zu schaffen,
bis entsprechende Lösungen vorliegen.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V._

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dstv-fordert-realisierbare-nachweispflichten-auch-in-der-kryptowelt-84264)
