# DStV-Impulse für ein elektronisches Rechnungssystem

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- Veröffentlicht: 2022-08-18T05:44:44+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 17.08.2022

Der DStV hat mit Blick auf die geplante Einführung eines E-Rechnungssystems Handlungsempfehlungen
an das BMF adressiert. Er spricht sich für einen grenzüberschreitend interoperablen
Standard aus und regt hierzulande ein dezentrales Meldesystem nach französischem
Vorbild an.

Die Planungen zur Einführung eines elektronischen Rechnungssystems laufen: Zum einen
tüftelt die EU-Kommission an ihren Plänen zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung),
um Mehrwertsteuerlücken zu schließen. Einen Legislativvorschlag hat sie für Herbst
angekündigt. Zum anderen wollen die Regierungsparteien hierzulande ein bundesweit
einheitliches Meldesystem zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen
einführen. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat hierzu in seiner [Stellungnahme S 14/22](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2022/08/DStV-Stellungnahme-S-14_22-Impulspapier-elektronische-Rechnung.pdf)
Impulse an das BMF adressiert.

## Interoperabilität der Meldesysteme

Der DStV befürwortet im Grundsatz die Einführung gemeinsamer Meldepflichten innerhalb
der EU. Allerdings müssen in einem solchen System z. B. die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen
der Mitgliedstaaten, die Unterschiede der Finanzverwaltung und der steuerrechtlichen
Verfahren berücksichtigt werden.

Frankreich und Italien sind die großen Länder in Europa, die ein digitales E-Rechnungssystem
gerade umsetzen bzw. umgesetzt haben – jeweils mit eigenem Strukturmodell.

Auch in einem grenzüberschreitenden Meldesystem sollten die Mitgliedstaaten Landesspezifika
berücksichtigen dürfen. Gerade in Deutschland ist hier an die besondere Stellung
des steuerberatenden Berufsstands zu denken.

Wichtig ist jedoch, dass am Ende ein gemeinsam genau definierter Datensatz erstellt
werden kann, der in einem einheitlichen Datenformat grenzüberschreitend ausgetauscht
werden kann. Es kommt mithin auf die Interoperabilität der Transaktionsdaten in 
einem europäischen System an.

## Dezentrale Datenübermittlung

Das französische Modell könnte als Grundlage für ein E-Rechnungssystem in Deutschland
dienen.

Dieses sieht die Übermittlung der E-Rechnungen zur Validierung an zertifizierte 
Verifizierungsplattformen vor. Diese zertifizierten Dritten extrahieren die Rechnungsdaten,
validieren die Rechnungen, stellen sie den Empfängern zu und melden die erforderlichen
Steuerinformationen an die nationale Plattform der Steuerbehörde.

Allerdings sollte hierzulande dringend der steuerberatende Berufsstand in das E-
Rechnungssystem eingebunden sein. Er darf nicht vom schnellen Informationsfluss 
abgeschnitten sein. Nur dann kann der Berater eine effiziente Beratung gewährleisten.

## Anforderungen an zertifizierte Dritte

Gerade bei hochsensiblen Rechnungsdaten muss bei dem Rückgriff auf Dritte die Datensicherheit
gewährleistet bleiben. Eine moderne Plattformarchitektur und IT-Security sind daher
für mögliche zertifizierte Dritte Pflicht.

Ferner empfiehlt der DStV Datenlokalisierungsauflagen, damit die Daten im Inland,
mindestens aber im innereuropäischen Ausland, verbleiben.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dstv-impulse-fuer-ein-elektronisches-rechnungssystem-83269)
