# DStV jubelt: Durchbruch bei Fristverlängerungen

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- Published: 2022-05-19T06:36:32+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 19.05.2022

Der DStV schilderte in der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags
zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz eindringlich den zeitlichen Druck in der Praxis.
Der Finanzausschuss gewährt nun mit seiner Entscheidung großzügige Fristverlängerungen
für die Steuererklärungen 2020 bis 2024.

Sprichwörtlich sind aller guten Dinge drei. Bei den Corona-Steuerhilfegesetzen dürfen
es jedoch gerne mehr sein. Überraschend positive Entwicklungen ergaben sich auf 
den letzten Metern des parlamentarischen Verfahrens des Vierten Corona-Steuerhilfegesetzes.

## Abgabefristen für Steuererklärungen: Weitreichende Entzerrung der Fristen kommt!

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sensibilisierte seit letztem Herbst
maßgebliche politische Entscheidungsträger in zahlreichen persönlichen Gesprächen
beharrlich: Angesichts der Corona-Wirtschaftshilfen und der herausfordernden Umsetzung
der Grundsteuerreform seien eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärungen
2020 bis Ende August 2022 und ein langfristiges Fristenkonzept zwingend notwendig(
vgl. u. a. [DStV-News 05/2022](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2022/05/DStV-News-05_2022-Webversion.pdf)).
Auch in der Anhörung zum Vierten Corona-Steuerhilfegesetz legte er die Nöte der 
kleinen und mittleren Kanzleien dar (vgl. [DStV‑Stellungnahme S 08/22](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2022/05/DStV-Stellungnahme-S-08_22-zum-Gesetzentwurf-eines-Vierten-Corona-Steuerhilfegesetzes-Stn.BR_.pdf))–
mit Erfolg!

Ein zunächst von der CDU/CSU-Fraktion eingebrachter Antrag zur Entschärfung des 
Fristendrucks scheiterte zwar. Parallel hob MdB StB Markus Herbrand, finanzpolitischer
Sprecher der FDP, aber bereits Ende letzten Jahres hervor: Eine Verlängerung der
Fristen werde kommen (vgl. [DStV-Information vom 13.01.2022](https://www.dstv.de/fristverlangerung-fur-steuererklarungen-2020-nimmt-gestalt-an/)).
Er stellte nicht zu viel in Aussicht.

So sah bereits der BMF-Gesetzentwurf erste gute Ansätze vor – wie die Fristverlängerung
für die Steuererklärungen 2020 bis Ende August 2022 und die Rückführung der Verlängerung
um jeweils zwei Monate pro Veranlagungsjahr. Zudem gab der Bundesrat erfreuliche
Signale: In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf forderte er u. a. eine Fristverlängerung
für die Steuererklärungen 2021 von beratenen Steuerpflichtigen bis Ende August 2023(
vgl. [DStV-Information vom 25.03.2022](https://www.dstv.de/gemeinsam-erfolgreich-finanzausschuss-des-bundesrats-macht-weg-frei-fur-fristverlangerungen/)).

Im parlamentarischen Verfahren solidarisierten sich auch die SPD und Bündnis 90/
Die Grünen mit den kleinen und mittleren Kanzleien. Die Beschlussempfehlungen des
Finanzausschusses zum Gesetzentwurf greifen den Vorstoß des Bundesrats auf (vgl.
[BT-Drs. 20/1906](https://dserver.bundestag.de/btd/20/019/2001906.pdf)). Und nicht
nur das: On top erweitern sie das Fristenkonzept der Bundesregierung im Sinne der
Anregungen des DStV! Das schafft langfristige Planbarkeit und ist insbesondere für
die kleinen und mittleren Kanzleien ein sehr starkes Signal. Für beratene Steuerpflichtige
ergeben sich künftig folgende Fristen:

  |  **Veranlagungszeitraum** |  **Abgabefrist für beratene Steuerpflichtige** |  
 |  2020 |  31.08.2022 |  
 |  2021 |  31.08.2023 |  
 |  2022 |  31.07.2024 |  
 |  2023 |  31.05.2025 |  
 |  2024 |  30.04.2026 |

## Corona-Bonuszahlungen: DStV kritisiert Branchenbeschränkung

Der DStV hat seit dem Referentenentwurf kritisiert, dass die geplante Corona-Prämienregelung
nur einem eingeschränkten Begünstigtenkreis zugutekommen soll. Auch die Teams in
den kleinen und mittleren Kanzleien sind seit Krisenbeginn am Belastungslimit. Der
DStV hätte daher eine branchenunabhängige Steuerbefreiung bevorzugt. Alles andere
führe zu Spaltungsproblemen innerhalb der Gesellschaft – so der DStV im Hearing.
Die Ampelpartner haben den Anwendungsbereich im laufenden Gesetzgebungsverfahren
zwar ausgeweitet. Die Begünstigung ist aber nach wie vor primär auf Angehörige der
Pflegegeberufe zugeschnitten.

Weitere DStV-Positionierungen, etwa zur Verlustverrechnung, können Sie in der [Aufzeichnung der Anhörung](https://www.bundestag.de/ausschuesse/a07_finanzen/Anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2EwN19maW5hbnplbi9BbmhvZXJ1bmdlbi84OTIzNzItODkyMzcy&mod=mod873836)
verfolgen. Die Zustimmung des Bundesrats zu dem Vorhaben wird Mitte Juni erwartet.

Der DStV wurde in der Anhörung durch seine Geschäftsführerin RAin/StBin Sylvia Mein
vertreten.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](https://www.dstv.de/)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dstv-jubelt-durchbruch-bei-fristverlaengerungen-78552)
