# DStV: Rechts- und Berufsrechtsausschuss tagte in Berlin

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- Veröffentlicht: 2023-05-14T06:08:12+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 12.05.2023

Zu seiner Frühjahrssitzung kam der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV in
Berlin zusammen. Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete unter anderem das aktuelle
Verfahren für ein Gesetz zum Hinweisgeberschutz.

Diskutiert wurden außerdem aktuelle Fragestellungen zum neuen Recht der Berufsausübungsgesellschaften
etwa im Bereich der interprofessionellen Zusammenarbeit sowie mit Blick auf die 
Anforderungen an Mitgliedschaften bei mehreren Berufskammern. Aus Sicht des Berufsstands
seien auch die Entwicklungen zum sog. Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht
zu beobachten, welches derzeit einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werde.
Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildeten Fragen einer möglichen Modernisierung
der Steuerberaterprüfung. Ziel müsse es sein, die Attraktivität des Steuerberaterberufs
auch in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels für interessierte junge Menschen
zu erhalten.

Mit Blick auf das aktuelle Gesetzgebungsverfahren im Bereich des Hinweisgeberschutzes
sei es aus Sicht der Ausschussmitglieder unverändert wichtig, nicht allein die Anwaltschaft,
sondern auch die steuerberatenden und prüfenden Berufe aufgrund ihres gleichlautenden
Berufsgeheimnisschutzes vom Regelungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes auszunehmen.
Diese Forderung des Berufsstands sei richtigerweise auch in der [DStV-Stellungnahme 03/2023](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2023/04/R-03_23-DStV-Stellungnahme-an-Vermittlungsausschuss-HInweisgeberschutzgesetz.pdf)
gegenüber dem Vermittlungsausschuss des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
deutlich hervorgehoben worden. Die Bundesregierung hatte den Vermittlungsausschuss
angerufen, nachdem der Bundesrat die Zustimmung zu dem im Deutschen Bundestag verabschiedeten
Hinweisgeberschutzgesetz nicht erteilt hatte.

Nach Ansicht des Rechts- und Berufsrechtsausschusses werde es unabhängig von einer
Berücksichtigung der berechtigten Forderungen des Berufsstands beim Hinweisgeberschutz
auch in anderen Regelungsbereichen darauf ankommen, unvermindert für die Beachtung
den berechtigten Interessen des Berufsstands als Organ der Steuerrechtspflege einzutreten.
Hier setzte der DStV mit seinen Initiativen sowohl national als auch auf der europäischen
Ebene richtigerweise die nötigen Schwerpunkte in Richtung Politik und Verwaltung.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_
