# DStV reicht Stellungnahme zur Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts ein

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- Veröffentlicht: 2023-06-12T11:50:49+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 13.06.2023

Der DStV hat seine [Stellungnahme zur Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2023/06/DStV-Stellungnahme-E-07_23-zur-Ausweitung-und-Optimierung-des-Einsatzes-digitaler-Werkzeuge-und-Verfahren-im-Gesellschaftsrecht.pdf)
eingereicht. Er begrüßt darin die Bereitstellung von zusätzlichen Gesellschaftsdaten
über das europäische Handelsregister BRIS, fordert aber zugleich bürokratiearme 
Verfahren für Unternehmen.

Für Steuerberater in Deutschland ist es wichtig, Zugriff auf eine Vielzahl von Informationen
zu erhalten, um Unternehmensdaten schnell zu finden und Pflichten gegenüber Staat
und Mandanten nachkommen zu können. Aus diesem Grund begrüßt der Deutsche Steuerberaterverband
e.V. (DStV) den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Ausweitung und Optimierung
des Einsatzes digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (COM 2023/
177), der konkrete Maßnahmen vorschlägt, um Gesellschaftsinformationen in der gesamten
EU verfügbar zu machen.

Bei der Nutzung und Bereitstellung von digitalen Unternehmensdaten muss allerdings
auf bürokratiearme Verfahren, eine sichere Übertragung, den Schutz von personenbezogenen
Daten sowie auf deren Echtheitsbestätigung geachtet werden. Der DStV befürwortet
die Bereitstellung von zusätzlichen Gesellschaftsdaten über das europäische Handelsregister(
BRIS) oder die nationalen Handelsregister der Mitgliedstaaten. Jedoch soll der bürokratische
Mehraufwand verhältnismäßig sein und nur notwendige Daten von Unternehmen angefordert
werden. Zudem tragen die Einführung einer EU-Gesellschaftsbescheinigung und einer
EU-Vollmacht dazu bei, grenzüberschreitende Verfahren für Gesellschaften weiter 
zu erleichtern und, aufwendige Bestätigungen in Form von Übersetzungen oder Apostillen,
zu verringern.

In diesem Vereinfachungsprozess soll allerdings der Grundsatz des „öffentlichen 
Glaubens“ gestärkt werden. Steuerberater und Wirtschaftsprüfer müssen sich darauf
verlassen können, dass die Richtigkeit der abrufbaren Informationen in den nationalen
und dem europäischen Handelsregister BRIS gewährleistet ist.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_
