# DStV übt Kritik an der geplanten Modernisierung der Außenprüfung

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/dstv-uebt-kritik-an-der-geplanten-modernisierung-der-aussenpruefung/
- Veröffentlicht: 2022-08-01T10:38:47+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 01.08.2022

Der BMF-Referentenentwurf zur Beschleunigung der Betriebsprüfung liegt vor. Die 
Pläne sehen massive Verschärfungen bei den Mitwirkungspflichten und Sanktionen vor.
Im Gegenzug könnten Steuerpflichtige unter Umständen etwa von sog. Teilabschlussbescheiden
profitieren. Jedoch ist hier noch vieles unklar. In seiner Stellungnahme fordert
der DStV Nachbesserungen – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen und 
deren Berater.

Der [Referentenentwurf u. a. zur Reform der Außenprüfung](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-07-12-Gesetz-zur-Umsetzung-der-Richtlinie-EU-2021-514/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2)
liegt auf dem Tisch. Nach dem Lesen setzt die große Ernüchterung ein. Kurz zusammengefasst:
Steuerpflichtige sollen stärker in die Pflicht genommen und die Sanktionsmöglichkeiten
bei Nichtbefolgen deutlich ausgeweitet werden. Da sind Neuerungen, wie dass die 
Ablaufhemmung künftig fünf Jahre nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ablaufen
soll oder dass Abschlussbesprechungen online geführt werden können, ein schwacher
Trost. In seiner [Stellungnahme S 11/2022](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2022/07/DStV-Stellungnahme-S-11_22-Besteuerung-und-zur-Modernisierung-des-Steuerverfahrensrechts.pdf)
erläutert der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) seine Kritik und unterbreitet
dringend benötigte Verbesserungsvorschläge.

## Neues Instrument: Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen

Sehr beunruhigend mutet die Einführung eines sog. qualifizierten Mitwirkungsverlangens
an. Dieses soll Druckmittel gegenüber Steuerpflichtigen sein, damit diese ihren 
Mitwirkungspflichten im Rahmen der Außenprüfung nachkommen. Die Ausgestaltung widerspricht
jedoch nach Auffassung des DStV dem Rechtsstaatsgebot. So sollen Steuerpflichtige
willkürlich und ohne Begründung zu dieser besonderen Form der Mitwirkung verpflichtet
werden können. Dies erscheint angesichts der geplanten Konsequenzen unangemessen.

Kommen sie dem innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Monatsfrist nicht oder nicht
vollständig nach, drohen empfindliche Strafen. Diese umfassen automatische Verzögerungsgelder,
ggf. weitere Straf-Zuschläge sowie eine verlängerte Ablaufhemmung, mindestens um
ein Jahr. Diesen Plan lehnt der DStV entschieden ab – bürdet er den Steuerpflichtigen
zusätzliche Belastungen und Rechtsunsicherheiten und den kleinen und mittleren Kanzleien
weitere Haftungsrisiken auf.

## Abgestimmte Rahmenbedingungen mit der Finanzbehörde

Steuerpflichtigen bleibt nur ein Ausweg, um dem qualifizierten Mitwirkungsverlangen
zu entkommen. Die Finanzverwaltung kann nach dem Entwurf mit ihm sog. Rahmenbedingungen
für die Prüfung festlegen. Dahinter steht wohl der Wunsch nach einem kooperativen
Prüfverfahren.

Was genau hier gemeint ist, bleibt jedoch auch beim Lesen der Begründung des Entwurfs
sehr nebulös. Der DStV fürchtet, dass solche Rahmenbedingungen an bestimmte Voraussetzungen
wie ein implementiertes Tax-Compliant-Management-System geknüpft werden könnten.
Damit könnten gerade kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) das qualifizierte Mitwirkungsverlangen
vielfach nicht abwenden. Etliche KMU verfügen beispielsweise nicht über die notwendigen
Ressourcen für solche Kontrollsysteme. Das heißt jedoch keineswegs, dass sie weniger„
compliant“ sind als andere. Der DStV fordert Aufklärung im weiteren Gesetzgebungsverfahren,
was unter den sog. Rahmenbedingungen zu verstehen ist.

## Teilabschlussbescheide – Top oder Flop?

Steuerpflichtige sollen künftig den Erlass von Teilabschlussbescheiden für im Prüfungszeitraum
ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen beantragen können. Aber auch hier
tauchen Fragen auf. Beispielsweise, welche konkreten Sachverhalte hier erfasst werden
könnten? Von der Konkretisierung der Voraussetzungen ist es abhängig, ob das neue
Instrument positiv zu werten ist. Entscheidend wäre, dass die breite Masse der Steuerpflichtigen
von dem Instrument profitieren kann – insbesondere auch KMU.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](https://www.dstv.de/)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dstv-uebt-kritik-an-der-geplanten-modernisierung-der-aussenpruefung-82508)
