# DStV zum Koalitionsvertrag: Einfuhrumsatzsteuer

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/dstv-zum-koalitionsvertrag-einfuhrumsatzsteuer/
- Published: 2022-01-25T09:42:37+01:00
- Author: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 25.01.2022

Die Einfuhrumsatzsteuer soll weiterentwickelt werden. Darauf haben sich die Koalitionspartner
im Koalitionsvertrag verständigt. Der DStV regt in diesem Zusammenhang die Einführung
des von ihm seit Jahren geforderten Verrechnungsmodells an.

Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer wurde zuletzt zum 01.12.2020 angepasst. Seither
gilt das Fristenmodell. Das heißt, bei Nutzung eines Aufschubkontos muss die Einfuhrumsatzsteuer
für Waren aus dem Drittland nicht mehr unmittelbar bei Warenlieferung beim Zoll 
beglichen werden. Stattdessen verlängert sich das Zahlungsziel auf den 26. Tag des
zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats. Das war aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverbandes
e.V. (DStV) ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings geht da noch mehr!

## Fristenmodell als erster Schritt hin zum Verrechnungsmodell

Der nun gewährte Zahlungsaufschub mildert die Liquiditätsbelastungen gerade kleinerer
und mittlerer Unternehmen ab. DStV-Präsident StB Torsten Lüth gibt jedoch zu bedenken:„
Das derzeitige Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer hinkt hinter dem europäischen
Standard hinterher. Besser wäre ein Verrechnungsmodell.“

Das sog. Verrechnungsmodell, welches die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausdrücklich
ermöglicht, basiert auf der Systematik, dass die Einfuhrumsatzsteuer im Zuge der
Umsatzsteuer-Voranmeldung zu entrichten ist. Eine überwiegende Anzahl der EU-Mitgliedstaaten
macht von der Regelung bereits heute Gebrauch. Aus Sicht des DStV wäre es an der
Zeit, dass auch Deutschland auf dieses Verrechnungsmodell umsteigt (vgl. [gemeinsames Positionspapier](https://biek.de/aktuelles/meldung/verbaendeinformation-einfuhrumsatzsteuer.html?file=files/biek/downloads/papiere/Einfuhrumsatzsteuer_Verb%C3%A4ndeinformation_23.11.2020.pdf)).

## Vorteil des Verrechnungsmodells

Das Verrechnungsmodell zeichnet sich durch bürokratische Vereinfachungen aus, die
insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen bzw. ihren Beratern zugutekommen.

Unternehmen würden die fällige Einfuhrumsatzsteuer zum einen nicht mehr unmittelbar
an den Zoll entrichten, sondern sie in der Umsatzteuer-Voranmeldung anmelden. Zum
andern könnten sie in der gleichen Voranmeldung die Einfuhrumsatzsteuer in der Regel
als Vorsteuer abziehen. Der Vorgang wäre für die betroffenen Unternehmer mithin 
liquiditätsneutral. Auch würden etwaige Zwischenfinanzierungen überflüssig und Bürokratiekosten
würden durch das vereinfachte Verfahren sinken.

Lüth gibt ferner zu bedenken: „In Anbetracht dessen, dass das Verrechnungsmodell
in den meisten EU-Staaten gängige Praxis ist, sollte Deutschland nachziehen und 
gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Der Wirtschaftsstandort Deutschland würde
dadurch insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen mit Einfuhren
aus dem Drittland attraktiver.“

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dstv-zum-koalitionsvertrag-einfuhrumsatzsteuer-72885)
