# DStV zum Koalitionsvertrag: Firmenwagenbesteuerung

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- Veröffentlicht: 2022-01-10T05:46:12+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 06.01.2022

Nur wer sein Plug-In-Hybridfahrzeug überwiegend elektrisch fährt, soll künftig bei
der Firmenwagenbesteuerung von besonderen Steuervergünstigungen profitieren. Die
Koalitionsfraktionen wollen einen Anreiz setzen, die Fahrzeuge möglichst emissionsfrei
zu nutzen. Damit gehen zusätzliche Nachweispflichten einher. Der DStV gibt zu bedenken,
dass der bürokratische Zusatzaufwand eher abschreckend wirken dürfte.

Circa 11 % der Fahrzeuge in Deutschland sind gewerblich zugelassen. Wenngleich sich
folglich die meisten zugelassenen Pkw in privater Hand befinden, machen dafür die
gewerblich genutzten Fahrzeuge einen Großteil der Neuzulassungen aus. Insofern stellt
sich in diesem Kontext besonders häufig die Frage, welches Modell angeschafft werden
soll. Immer mehr Unternehmen setzten auf Elektro- oder Hybridfahrzeuge.

## Halbe Bemessungsgrundlage für Plug-In-Hybridfahrzeuge

Dürfen Firmenwagen auch privat genutzt werden, ist dieser Vorteil zu versteuern.
Egal ob sich der Steuerpflichtige bei der Steuerberechnung für die pauschale 1 %-
Methode oder das Fahrtenbuch entscheidet, spielt der Bruttolistenpreis des Firmenwagens
bei der Besteuerung eine tragende Rolle. Je niedriger dieser ausfällt, desto günstiger
wird das private Fahrvergnügen. Für Plug‑in‑Hybridfahrzeuge wartet ein besonderes
Steuerbonbon: Der Bruttolistenpreis kann für die Steuerberechnung halbiert werden.
Voraussetzung ist, dass das Plug-in-Hybridfahrzeug eine bestimmte elektronische 
Kilometerfahrleistung besitzt bzw. bestimmte CO_(2)-Grenzen unterschritten werden.

## Begünstigung nur noch bei überwiegend elektrischem Antrieb?

Die Koalitionspartner wollen nun bei der genannten Förderung nachschärfen. Hybridfahrzeuge
sollen laut Koalitionsvertrag künftig nur noch privilegiert besteuert werden, wenn
das Fahrzeug überwiegend, d. h. mehr als 50 %, auch im rein elektrischen Fahrantrieb
betrieben wird.

Konkretere Details enthält der Koalitionsvertrag leider nicht. Es ist folglich beispielsweise
unklar, welcher Zeitraum für die Beurteilung zu Grunde gelegt werden soll. Ein Monat?
Ein Quartal? Ein Jahr?

In jedem Fall dürfte das Anknüpfen an den tatsächlichen elektrischen Fahrantrieb
die Entgeltabrechnung deutlich verkomplizieren. Auch die zusätzlich notwendigen 
Nachweispflichten dürften vielen lästig sein. Denn übersetzt heißt das: Es wartet
deutlich mehr Bürokratie!

## DStV fordert Bürokratieabbau statt -aufbau

Ausweislich des Koalitionsvertrags wollen die Koalitionspartner mit ihrem Vorhaben
einen Anreiz setzen, Plug-in-Hybridfahrzeuge möglichst emissionsfrei zu nutzen. 
Sie sollen ihre ökologischen Vorteile ausspielen. Der Deutsche Steuerberaterverband
e.V. (DStV) sieht die Pläne der Koalitionspartner skeptisch.

DStV-Präsident, StB Torsten Lüth, formuliert es so: „Zusätzliche Hürden für Plug‑
In‑Firmenfahrzeuge senden ein falsches Signal! Gehen mit der Anschaffung eines Plug-
In-Hybridfahrzeugs zusätzliche Nachweispflichten einher bzw. wird die Entgeltabrechnung
verkompliziert, dürften sich Betroffene zwei Mal überlegen, ob sich die Anschaffung
lohnt. Wenn wir eines nicht gebrauchen können, dann noch mehr Bürokratie. Vielmehr
muss es darum gehen, Bürokratie weiter abzubauen! Hierfür reicht es auch nicht, 
dass sich die Koalitionspartner darauf verständigt haben, die „One-in-one-out“‑Regelung
konsequent fortzusetzen. Werden Befolgungskosten für die Wirtschaft nämlich nur 
in gleichem Umfang abgebaut, wie aufgebaut, ändert sich an der bürokratischen Gesamtbelastung
nichts!“

Der DStV wird sich entsprechend auch in der neuen Legislaturperiode für konsequenteren
Bürokratieabbau aussprechen und praxistaugliche Lösungen fordern.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dstv-zum-koavertrag-firmenwagenbesteuerung-71942)
