# DStV zum Koalitionsvertrag: Was fehlt…?

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/dstv-zum-koalitionsvertrag-was-fehlt/
- Veröffentlicht: 2022-02-01T13:11:40+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 01.02.2022

Der Koalitionsvertrag enthält einen bunten Strauß an steuerrechtlichen Themen. Doch
nicht alle wichtigen Punkte konnten die Himmelsleiter in das Papier der Ampelpartner
bezwingen. Insbesondere für sportlichere Herausforderungen, wie die Gewerbesteuer,
scheint der Koalition momentan noch die nötige Kraft zu fehlen. Der DStV motiviert,
auch dieses Thema zeitnah beherzt anzugehen.

## Abgehängt: Schlusslicht Gewerbesteuer!

Auf dem internationalen Parkett ein Exot, für Unternehmen in Krisenzeiten ein die
Liquidität bedrohendes Risiko und für viele Kommunen ein coronabedingter Kümmerling.
Wie man es auch dreht und wendet, aus allen Perspektiven wird deutlich: Die Gewerbesteuer
verfügt über so manche Schwachstelle und bestätigt in Zeiten der Pandemie einmal
mehr die ihr seit Jahren entgegengebrachte Kritik. Eine Neustrukturierung der kommunalen
Finanzsituation ist daher längst überfällig. Der Zeitpunkt, diese anzugehen, ist
passender denn je. Dennoch: Der Koalitionsvertrag schweigt sich über den Problempatienten
Gewerbesteuer aus. Dabei ist die Diagnose eindeutig:

Als zusätzliche Unternehmensteuer neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer verursacht
die Gewerbesteuer einen hohen bürokratischen Aufwand nebst entsprechenden Kosten.
Ihr komplexes Hinzurechnungsmodell, die nur teilweise ertragsteuerliche Anrechenbarkeit
und die begrenzten Verlustnutzungsmöglichkeiten tragen ihren Teil zur inakzeptablen
Sonderposition der Gewerbesteuer bei. Hierauf hatte der Deutsche Steuerberaterverband
e.V. (DStV) bereits im Zuge seiner [DStV-Positionen zur Bundestagswahl 2021](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2021/04/DStV-Positionen-zur-Bundestagswahl-2021.pdf)
hingewiesen.

## Eigenkapitalbasis der Unternehmen in Gefahr

Erhoben auf die objektive Ertragskraft eines Gewerbebetriebs belastet die Gewerbesteuer
die finanzielle Substanz von Unternehmen. Sie führt im schlechtesten Fall dazu, 
dass diese auch im Verlustfall allein infolge der Hinzurechnungen einen positiven
Gewerbeertrag erzielen und entsprechend mit Gewerbesteuer belastet werden. Dies 
braucht Liquiditätsreserven auf und schröpft ausgerechnet in der Krise die so wichtige
Eigenkapitalbasis der Unternehmen – gerade für kleine und mittlere Unternehmen ein
zusätzlicher Ballast auf dem Weg aus Krise, der die kleinen und mittleren Kanzleien
in Erklärungsnot bringt.

Für DStV-Präsident Lüth eine absolut inakzeptable Situation: „Die wunden Punkte 
der Gewerbesteuer sind vielfältig. Die Pandemie hat uns diese Schwachstellen einmal
mehr vor Augen geführt. Es ist jetzt an der Zeit, eine Modifizierung der Gewerbesteuer
als Zuschlag zur Körperschaftsteuer bzw. Einkommensteuer umzusetzen. Ist dies politisch
nicht durchsetzbar, sind zumindest die derzeit systemwidrigen Hinzurechnungen abzuschaffen.“

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/dstv-zum-koalitionsvertrag-was-fehlt-73279)
