# Durchbruch bei Fristverlängerung

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- Veröffentlicht: 2022-06-14T09:32:25+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BStBK, Pressemitteilung vom 10.06.2022

In der Sitzung am 10.06.2022 gab der Deutsche Bundesrat grünes Licht für die verlängerte
Abgabefrist bei den Steuererklärungen 2020 bis 2024. Eine gute Nachricht für alle
Steuerberater*innen, die zeigt: Der Einsatz der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
hat sich gelohnt. Denn sie macht sich seit Langem für eine derartige Fristverlängerung
stark, die der Gesetzgeber nun als Baustein des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes
auf den Weg gebracht hat.

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab begrüßt den Beschluss: „Wir freuen uns,
dass die Bundesregierung die durch Zusatzarbeiten im Kontext der Corona-Pandemie
enorm angestiegene Arbeitsbelastung in den Kanzleien anerkennt und unseren Berufsstand
nun mit einer praxistauglichen Regelung entlastet. Ein notwendiger Schritt, der 
wichtige Planungs- und Rechtssicherheit für Berufsstand und Finanzverwaltung schafft.“

Neben der verlängerten Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen
bis zum 31. August 2022 weitet der Gesetzgeber auch für 2021 die Abgabefrist um 
sechs Monate bis zum 31. August 2023 aus. Hieran anknüpfend werden ebenfalls die
Erklärungsfristen für 2022, 2023 und 2024 verlängert, jedoch mit einer sukzessiven
Fristabschmelzung. „Die geplante Fristabschmelzung über mehrere Jahre ist dringend
nötig, um den aktuellen Bearbeitungsrückstau in den Steuerberaterkanzleien abzubauen“,
so Schwab.

Zudem stimmte der Bundesrat heute einer Anpassung der Steuerberatervergütungsverordnung(
StBVV) zu, die durch die Grundsteuerreform notwendig wurde. Die Neuregelung ermöglicht
es, für die unterschiedlichen Ländermodelle einfach und sachgerecht den Gegenstandswert
zu ermitteln. „Uns freut es, dass an der bestehenden Regelungssystematik der StBVV
festgehalten wird“, so Schwab.

_Quelle: BStBK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/durchbruch-bei-fristverlaengerung-2-79812)
