# E-Bilanz: Veröffentlichung der Taxonomien 6.6 vom 02.05.2022

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/e-bilanz-veroeffentlichung-der-taxonomien-6-6-vom-02-05-2022/
- Veröffentlicht: 2022-07-07T07:53:44+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 6 – S-2133-b / 21 / 10002 :003 
vom 21.06.2022

Das BMF hat das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.6) als amtlich
vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht.

Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen 
unter [www.esteuer.de](http://www.esteuer.de) zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden,
die nach dem 31. Dezember 2022 beginnen (Wirtschaftsjahr 2023 oder 2023/2024). Sie
gelten entsprechend für die in Rn. 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten
Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2022 aufzustellen
sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2022 oder
2022/2023 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich
ab November 2022 und für Echtfälle ab Mai 2023 gegeben sein.

Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter 
[www.esteuer.de](http://www.esteuer.de) eingestellten Änderungsnachweis.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

_Quelle: BMF_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/veroeffentlichung-der-taxonomien-6-6-vom-02-05-2022-81141)
