# Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt

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- Veröffentlicht: 2023-04-11T09:24:57+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMJ, Pressemitteilung vom 12.04.2023

Das Bundesministerium der Justiz hat am 12.04.2023 ein Eckpunktepapier für ein Gesetz
gegen digitale Gewalt veröffentlicht.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu:

> „Wirkungsvoller Rechtsschutz ist ein rechtsstaatliches Gebot. Wer in seinen Rechten
> verletzt wird, muss sich vor Gericht effektiv dagegen wehren können. Das gilt 
> auch für Rechtsverletzungen im digitalen Raum: bei Beleidigungen im Netz genauso
> wie bei Bedrohungen oder Verleumdungen. Das geltende Recht bleibt hinter diesem
> Anspruch zurück. Betroffene haben es oft unnötig schwer, ihre Rechte selbst durchzusetzen.
> Oft scheitert schon eine Identifizierung der handelnden Person an fehlenden Informationen
> oder am Faktor Zeit. Das wollen wir ändern. Wir werden das Vorgehen gegen Rechtsverletzungen
> im digitalen Raum erleichtern. An den Spielregeln des demokratischen Diskurses
> wird das Gesetz nichts ändern. Was heute geäußert werden darf, darf auch künftig
> geäußert werden.“

Das Gesetz gegen digitale Gewalt, das auf den Koalitionsvertrag zurückgeht, soll
nach dem Eckpunktepapier mehrere gesetzliche Änderungen bewirken. Sie alle haben
zum Ziel, die rechtlichen Möglichkeiten Privater zu verbessern, gegen Verletzungen
ihrer Rechte im digitalen Raum vorzugehen.

## 1. Stärkung des privaten Auskunftsanspruchs

• Erweiterung des Anwendungsbereichs:

Der Auskunftsanspruch soll auf die Herausgabe von Nutzungsdaten sowie alle Fälle
der Verletzung absoluter Rechte erweitert werden, sowie auf Anbieter von Messenger-
und Internetzugangsdiensten erstreckt werden.

• Effektivere Ausgestaltung des Auskunftsverfahrens:

Alle Diensteanbieter sollen nach Einleitung des Auskunftsverfahrens verpflichtet
werden können, die Bestands- und Nutzungsdaten des Verfassers der mutmaßlich rechtsverletzenden
Äußerung sowie die Äußerung selbst bis zum Abschluss des Auskunftsverfahrens gezielt
zu sichern. Darüber hinaus sind Maßnahmen vorgesehen, die das gerichtliche Verfahren
beschleunigen bzw. eine schnellere gerichtliche Entscheidung ermöglichen (Erlass
Einstweiliger Anordnungen, Video-Verhandlungen, keine Gerichtskosten, Amtsermittlungsgrundsatz
und Bündelung der gerichtlichen Zuständigkeit).

## 2. Schaffung eines Anspruchs auf richterlich angeordnete Accountsperre

Unter gewissen Voraussetzungen sollen Betroffene einen Anspruch auf Accountsperren
haben. Ihnen soll eine Möglichkeit eingeräumt werden, sich effektiv gegen wiederholte
Verletzungen ihrer Rechte zur Wehr zu setzen, die über den gleichen Account verbreitet
werden. So wird der Rechtsschutz gegen notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum
verbessert. Um den grundrechtlichen Positionen aller Beteiligten – der antragstellenden
Person, des Accountinhabers und des Diensteanbieters – Rechnung zu tragen, wird 
die Accountsperre an mehrere Bedingungen geknüpft sein. Insbesondere muss sie im
konkreten Fall verhältnismäßig sein: Eine Inhaltemoderation darf als milderes Mittel
nicht ausreichen und es muss die Gefahr der Wiederholung schwerwiegender Beeinträchtigungen
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch den konkreten Account bestehen.

## 3. Erleichterung der Zustellung

Die Zustellung von Schreiben an die Diensteanbieter soll erleichtert werden. Die
Pflicht zur Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten soll beibehalten
und auf außergerichtliche Schreiben ausgeweitet werden. Sie ist bislang im Netzwerkdurchsetzungsgesetz
geregelt, das zum Geltungsbeginn des Digital Services Act aufgehoben werden wird.

Das Eckpunktepapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt wurde am 12.04.2023 interessierten
Kreisen (u. a. zivilgesellschaftlichen Organisationen) zugesandt und auf der Internetseite
des Bundesministeriums der Justiz veröffentlicht. Die Beteiligten haben nun Gelegenheit,
bis zum 26. Mai 2023 Stellung zu nehmen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird
das BMJ einen Referentenentwurf vorlegen. Das Eckpunktepapier wird auch Gegenstand
des Fachforums „Hass im Netz“ sein, das am 19. April 2023 zum zweiten Mal im Bundesministerium
der Justiz stattfindet. Eingeladen hierzu sind Vertreterinnen und Vertreter aus 
Rechtssetzung und Rechtsdurchsetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie
aus zivilgesellschaftlichen Organisationen, der Wissenschaft und der Privatwirtschaft.

Das Eckpunktepapier zum Gesetz gegen digitale Gewalt sowie weitere Erläuterungen
finden Sie [hier](https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Digitale_Gewalt.html?nn=6705022).

_Quelle: BMJ_
