# Ehemaliger Chefbuchhalter der Wirecard AG erhält vorläufige Abwehrdeckung aus der D&O-Versicherung

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/ehemaliger-chefbuchhalter-der-wirecard-ag-erhaelt-vorlaeufige-abwehrdeckung-aus-der-do-versicherung/
- Veröffentlicht: 2021-08-06T10:37:50+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

OLG Frankfurt, Pressemitteilung vom 06.08.2021 zum Beschluss 7 W 13/21 vom 04.08.2021(
nrkr)

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einem weiteren einstweiligen
Verfügungsverfahren eine Leistungsverfügung erlassen, welche es dem D&O-Versicherer
gebietet, vorläufige Abwehrkosten in Form von Verteidigungskosten im Rahmen des 
bei der Staatsanwaltschaft München gegen den Antragsteller geführten Ermittlungsverfahrens
zu gewähren.

Der Antragsteller war als Director Accounting bei der Wirecard AG für den Bereich
Finanzen tätig; zugleich war er einer der Geschäftsführer der Wirecard Technologies
GmbH, die als eine der Tochtergesellschaften der Wirecard AG im sogenannten TPA-
Geschäft (Third-Party-Acquirer) in Asien tätig war.

Bereits am 07.07.2021 hatte das OLG dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard
AG vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung zugesprochen. Der damalige Beschluss
bezog sich ausschließlich auf die Abwehrkosten im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen
Inanspruchnahme. Der nunmehrige Beschluss bestätigt die Einstandspflicht für die
vorläufige Übernahme von Abwehrkosten im Zusammenhang mit strafrechtlicher Verfolgung.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der Antragsgegnerin steht der Rechtsbehelf
des Widerspruchs zur Verfügung.

_Quelle: OLG Frankfurt_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ehemaliger-chefbuchhalter-der-wirecard-ag-erhaelt-vorlaeufige-abwehrdeckung-aus-der-do-versicherung-59943)
