# Ehemann muss nach der Scheidung der Ehefrau vereinbarte „Abendgabe“ zahlen

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/ehemann-muss-nach-der-scheidung-der-ehefrau-vereinbarte-abendgabe-zahlen/
- Published: 2022-07-21T09:43:49+02:00
- Author: Thomas Stuppy

OLG Oldenburg, Pressemitteilung vom 21.07.2022 zum Beschluss 13 UF 82/21 vom 01.06.2022

**Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt Entscheidung des Amtsgerichts Nordhorn**

Der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hat eine Entscheidung des Amtsgerichts
Nordhorn bestätigt, nach der ein Ehemann seiner Ehefrau nach der Scheidung rund 
40.000 Euro zahlen muss.

Die Eheleute hatten 2006 in Libyen geheiratet. Dabei hatte sich der Ehemann verpflichtet,
der Frau anlässlich der Eheschließung eine goldene englische Münze und im Falle 
einer Scheidung eine sog. Abendgabe von 50.000 US-Dollar zu zahlen. Nachdem das 
Ehepaar nach Deutschland übergesiedelt war, wurde die Ehe 2021 vom Amtsgericht Nordhorn
geschieden.

Die Ehefrau verlangte die Erfüllung der vom Ehemann übernommenen Zahlungsverpflichtung.
Dieser lehnte eine Zahlung ab. Er meinte, er müsse sich nicht an der Vereinbarung
festhalten lassen. Die Klausel über die Abendgabe sei wegen einer Änderung der Verhältnisse
anzupassen. Anders als in Deutschland gebe es in ihrem Heimatland keine staatliche
Absicherung. Hier in Deutschland sei die Ehefrau aber auf die Abendgabe nicht mehr
angewiesen. Sie lebe jetzt in einem Pflegeheim und habe daher keinen weiteren Versorgungsbedarf.

Der Senat bestätigte die rechtliche Bewertung des Amtsgerichts, nach der der Ehemann
zur Zahlung verpflichtet ist. „Pacta sunt servanda“ sagen die Juristen, an Verträge
muss an sich halten. Eine Vertragsanpassung sei nicht deswegen geboten, weil die
Ehefrau jetzt von Sozialleistungen lebe. Sozialhilfe sei eine subsidiäre – also 
nachrangige – Leistung, die die Bedürftigkeit als solche nicht entfallen lasse. 
Der Anspruch eines Hilfsbedürftigen, der staatliche Unterstützung erhalte, gegen
einen Dritten gehe auf den Staat über (§ 94 SGB XII). Auch die Tatsache, dass der
Ehemann kein Erwerbseinkommen hat, führe nicht zu einer Vertragsanpassung. Es liege
im Risikobereich desjenigen, der eine vertragliche Verpflichtung eingehe, diese 
später auch erfüllen zu können.

_Quelle: OLG Oldenburg_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ehemann-muss-nach-der-scheidung-der-ehefrau-vereinbarte-abendgabe-zahlen-81889)
