# Ehrverletzung durch herabwürdigenden Tweet

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- Veröffentlicht: 2022-12-14T12:31:49+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

LG Frankfurt, Pressemitteilung vom 14.12.2022 zum Urteil 2-03 O 325/22 vom 14.12.2022(
nrkr)

Twitter muss bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung
auch kerngleiche Äußerungen entfernen.

Das Landgericht Frankfurt am Main hat heute entschieden: Betroffene können von Twitter
verlangen, dass falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden. Auch
sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern muss Twitter entfernen, sobald
es von der konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt.

Im September 2022 erschienen auf Twitter diverse Kommentare, in denen wahrheitswidrig
behauptet wurde, der Antisemitismusbeauftragte des Landes Baden-Württemberg habe„
eine Nähe zur Pädophilie“ und er habe „einen Seitensprung gemacht“. Außerdem wurde
über ihn verbreitet, er sei in „antisemitische Skandale“ verstrickt und er sei „
Teil eines antisemitischen Packs“.

Die zuständige Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main stellte in einem 
Eilverfahren fest, dass diese ehrenrührigen Behauptungen unwahr sind. Die Bezeichnung
als Antisemit sei zwar zunächst eine Meinungsäußerung. Sie sei aber jedenfalls in
dem gewählten Kontext rechtswidrig, denn sie trage nicht zur öffentlichen Meinungsbildung
bei und ziele erkennbar darauf ab, in emotionalisierender Form Stimmung gegen den
Antisemitismusbeauftragten zu machen.

Nachdem der Antisemitismusbeauftragte die Entfernung dieser Kommentare verlangt 
hat, hätte Twitter ihre Verbreitung unverzüglich unterlassen und einstellen müssen.
Darüber hinaus entschied die Kammer: „Das Unterlassungsgebot greift nicht nur dann,
wenn eine Äußerung wortgleich wiederholt wird, sondern auch, wenn die darin enthaltenen
Mitteilungen sinngemäß erneut veröffentlicht werden.“ Unter weiter: „Die Äußerungen
werden nicht in jeglichem Kontext untersagt. Betroffen sind nur solche Kommentare,
die als gleichwertig anzusehen sind und die trotz gewisser Abweichungen einen identischen
Äußerungskern aufweisen.“

Twitter werde damit auch keine allgemeine Monitoring-Pflicht im Hinblick auf seine
rund 237 Mio. Nutzer auferlegt. Eine Prüfpflicht bestehe nämlich nur hinsichtlich
der konkret beanstandeten Persönlichkeitsrechtsverletzung. „Das deutsche Recht mutet
jedem Verpflichteten eines Unterlassungsgebots zu, selbst festzustellen, ob in einer
Abwandlung das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt
und damit kerngleich ist. Twitter befindet sich damit in keiner anderen Situation,
als wenn eine bestimmte Rechtsverletzung gemeldet wird. Auch in diesem Fall muss
Twitter prüfen, ob diese Rechtsverletzung eine Löschung bedingt oder nicht“, so 
die Vorsitzende in der Urteilsbegründung.

Als zulässig erachtete die Kammer indes die Äußerung eines Nutzers, wonach der Antisemitismusbeauftragte
des Landes Baden-Württemberg in die jährlich vom Wiesenthal-Zentrum in Los Angeles
veröffentlichte Liste der größten Antisemiten weltweit aufgenommen worden ist. Unabhängig
davon, ob die Aufnahme in diese Liste gerechtfertigt sei, dürfe darüber informiert
werden. Dagegen müsse sich der Antisemitismusbeauftragte im öffentlichen Meinungskampf
zur Wehr setzen.

Das Urteil (Az. 2-03 O 325/22) ist nicht rechtskräftig. Es kann mit der Berufung
zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main angefochten werden.

## Ergänzender Hinweis

Dieselbe Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hatte mit Urteil vom 08.04.2022(
Az. 2-03 O 188/21) entschieden, dass in einer Wort-Bild-Kombination (sog. Meme) 
untergeschobene Falschzitate auf Facebook auch ohne erneuten Hinweis gelöscht werden
müssen, wenn sie einen kerngleichen Inhalt aufweisen. Geklagt hatte dort MdB Renate
Künast.

_Quelle: Landgericht Frankfurt am Main_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ehrverletzung-durch-herabwuerdigenden-tweet-91769)
