# Eigentümerin muss Ratten auf Grundstück bekämpfen

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- Published: 2022-10-25T05:57:38+02:00
- Author: Thomas Stuppy

VG Berlin, Pressemitteilung vom 24.10.2022 zum Beschluss VG 14 L 1235/22 vom 11.10.2022

Wird vom bezirklichen Gesundheitsamt auf einem Grundstück ein Rattenbefall festgestellt,
ist die Grundstückseigentümerin unabhängig von ihrer Verantwortung für den Schädlingsbefall
verpflichtet, die Ratten durch eine Fachkraft bekämpfen zu lassen. Das hat das Verwaltungsgericht
Berlin in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragstellerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in Reinickendorf. Im Sommer
wurde dem Gesundheitsamt ein Rattenbefall auf dem Grundstück gemeldet. Die Ratten
würden von einer unbekannten Person dort mehrmals die Woche mit Futter und Getränken
versorgt, sie kletterten mittlerweile auch in die Dämmung des Nachbargebäudes. Das
Bezirksamt Reinickendorf verpflichtete die Eigentümerin des Grundstücks nach einer
Ortsbesichtigung durch das Gesundheitsamt Mitte September 2022 dazu, binnen einer
Woche eine Fachkraft mit der Durchführung der Rattenbekämpfung zu beauftragen und
hierüber das Bezirksamt schriftlich zu informieren. Sollte dies nicht geschehen,
drohte das Bezirksamt an, die nötigen Maßnahmen selbst auf Kosten der Eigentümerin
vorzunehmen.

Das Gericht lehnte den dagegen gerichteten Eilantrag der Grundstückseigentümerin
ab. Es folgte dem Einwand der Grundstückseigentümerin, sie habe keine Ratten gesichtet,
nicht. Ratten agierten regelmäßig im Verborgenen und mehrere Anrainer, darunter 
auch die Leiterin einer angrenzenden Kita, hätten den Rattenbefall unabhängig voneinander
dem Mitarbeiter des Gesundheitsamts bestätigt. Der Mitarbeiter habe ausdrücklich
aktive und belaufene Rattenlöcher auf dem Grundstück festgestellt. In diesem Fall
ergebe sich aus der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen eine
Pflicht der Eigentümerin zur Bekämpfung der Ratten. Dies setze insbesondere kein
Verschulden, d. h. keine Verantwortlichkeit für die Entstehung des Rattenbefalls
voraus.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
eingelegt werden.

_Quelle: Berlin.de_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eigentuemerin-muss-ratten-auf-grundstueck-bekaempfen-87570)
