# Einfluss ehrenamtlicher Tätigkeiten auf Elterngeldberechnung

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- Veröffentlicht: 2020-11-04T10:30:26+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.11.2020

Aus Sicht des Petitionsausschusses verdient das ehrenamtliche Engagement von Bürgern
große Anerkennung und muss auch bei der Inanspruchnahme von Elterngeld Berücksichtigung
finden. Daher verabschiedete der Ausschuss in seiner Sitzung am 04.11.2020 einstimmig
die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition an die Bundesregierung
mit dem höchsten Votum “zur Berücksichtigung” zu überweisen.

(…)

Der Petitionsausschuss verweist in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung 
unter Bezugnahme auf eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) darauf, dass die Frage, ob Aufwandsentschädigungen von
Stadt-und Kreisräten beim Elterngeld angerechnet werden, nach dem Steuerrecht beurteilt
werde. Um Ehrenämter zu fördern, unterlägen diese steuerrechtlich nur dann der Einkommenssteuer,
wenn – jedenfalls im Nebenzweck – die Erzielung positiver Einkünfte erstrebt werde.
Keine “Einkunftserzielungsabsicht” liegt vor, “wenn die Einnahmen in Geld oder Geldeswert
lediglich dazu dienen, in pauschalierender Weise die Selbstkosten zu decken”. Solange
und soweit Aufwandsentschädigungen für ein kommunales Ehrenamt nicht steuerpflichtig
sind, dürften diese auch nicht für das Elterngeld berücksichtigt werden, schreibt
der Ausschuss.

### Weiterführende Links

 * [Zur vollständigen Meldung](https://www.bundestag.de/presse/hib/803642-803642)

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1187/2020_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/einfluss-ehrenamtlicher-taetigkeiten-auf-elterngeldberechnung-35720?pk_campaign=feed&pk_kwd=einfluss-ehrenamtlicher-taetigkeiten-auf-elterngeldberechnung)
