# Einfuhrumsatzsteuer: Erhebungsverfahren weiterhin verbesserungswürdig

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- Published: 2023-06-04T05:05:23+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 02.06.2023

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel 
und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft – darunter der DStV – hat dringend
weitere Reformen bei der Einfuhrumsatzsteuer zur Entlastung von kleinen und mittleren
Unternehmen angemahnt.

Deutschland hinkt beim Thema Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) anderen europäischen
Staaten, z. B. Niederlande, Belgien oder Polen, hinterher. Warum? Diese Länder nutzen
zur Erhebung der EUSt die Möglichkeit der Direktverrechnung. Das heißt, die EUSt
wird nicht an die Zollbehörde entrichtet, sondern auf dem Steuerkonto beim Finanzamt
vorgeschrieben und mit dem Vorsteuererstattungsanspruch verrechnet.

## Aktuelles Fristenmodell ungenügend

Hierzulande hat der Gesetzgeber die Erhebung der EUSt zuletzt zum 01.12.2020 reformiert.
Seither gilt das Fristenmodell. Dieses ermöglicht zwar einen Zahlungsaufschub. Aber
eben keine direkte Verrechnung mit dem Vorsteuererstattungsanspruch. Dies mildert
die Liquiditätsbelastungen kleiner und mittlerer Unternehmen nur bedingt ab.

Sehr häufig haben gerade KMU kein eigenes Aufschubkonto. Nicht etwa, weil sie Probleme
mit dem Antragsformular hätten. Nein; vielmehr da sie z. B. die hierfür notwendige
Anzahl an Einfuhren bzw. die benötigten Mindesteinfuhrsummen nicht erreichen. In
Folge können sie nicht von der verlängerten Fälligkeitsfrist für die EUSt profitieren.
Das belastet ihre Liquidität.

## Verrechnungsmodell konkurrenzlos

Ein aktuelles [Gutachten des Deutschen Maritimen Zentrums (DMZ)](https://dmz-maritim.de/evaluierung-des-erhebungsverfahrens-zur-einfuhrumsatzsteuer/)
hat erneut die Vorteile der Direktverrechnung aufgezeigt. Das Gutachten bekräftigt:
Das Verrechnungsmodell sei „konkurrenzlos“. Ferner führe eine Veränderung zu keinen
Steuermindereinnahmen.

## Zeit zum Handeln

Ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Unternehmen aus Industrie, Handel 
und Logistik, Kammern und Steuerberaterschaft hat daher nun die Finanzminister von
Bund und Ländern mit Nachdruck aufgefordert, die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer
weiter zu vereinfachen. Die bestehenden Wettbewerbsnachteile sollten beseitigt werden.
Lesen Sie mehr dazu im [gemeinsamen Positionspapier](https://zds-seehaefen.de/wp-content/uploads/2023/05/2023-05-15-Verbaendeinformation-Einfuhrumsatzsteuer.pdf)
bzw. der [Pressemitteilung](https://zds-seehaefen.de/2023/05/30/breites-buendnis-aus-industrie-handel-logistik-und-steuerberaterschaft/).

Auch der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) ist Teil des genannten Bündnisses.
Wenngleich politisch hier wohl dicke Bretter gebohrt werden müssen, wäre die Maßnahme
ein wichtiger Schritt in Richtung Bürokratieabbau – auch für die kleinen und mittleren
Kanzleien.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V._
