# Einhaltung von Vorgaben zur Geldwäschebekämpfung

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- Published: 2021-10-05T04:38:58+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.10.2021

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft laufend die „risikogerechte
Anwendung der Vorgaben“ über Herkunftsnachweise bei größeren Bareinzahlungen im 
Zuge der Bekämpfung von Geldwäsche. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort(
[19/32521](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/325/1932521.pdf)) auf eine Kleine
Anfrage der FDP-Fraktion ([19/32279](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/322/1932279.pdf)).
Die BaFin stehe dazu „in regelmäßigem Austausch mit den Bankenverbänden und im Rahmen
der laufenden Aufsicht mit den Instituten“. Konkrete Fragen der Abgeordneten etwa
nach der Anzahl der Fälle, in denen erforderliche Herkunftsnachweise für Bareinzahlungen
von Banken nicht verlangt werden, beantwortet die Bundesregierung mit dem Hinweis,
dass ihr dazu keine Erkenntnisse vorlägen.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1044/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/einhaltung-von-vorgaben-zur-geldwaeschebekaempfung-64153)
