# Einheitlicher Ansatz zur Abrechnung bei der Grundsteuer vorgeschlagen

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- Veröffentlicht: 2022-04-11T12:32:29+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 11.04.2022

Das BMF hat einen Regelungsvorschlag für die Abrechnung der Feststellungserklärungen
zur neuen Grundsteuer vorgelegt. In der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
soll es künftig eine einheitliche Rechtsgrundlage geben, die unabhängig vom konkreten
Ländermodell anwendbar sein soll. Der DStV begrüßt diesen Vorschlag.

Der Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) einer Vierten Verordnung zur
Änderung der StBVV sieht vor, mit einem neuen § 24 Abs. 1 Nr. 11a StBVV eine spezielle
Abrechnungsnorm für die Erstellung von Feststellungserklärungen der Grundstückswerte
im Zusammenhang mit dem ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrecht zu schaffen.
Für alle Bundesländer, in denen nach dem Bewertungsgesetz oder den jeweiligen Landesgesetzen
ein Grundsteuerwert festgestellt wird, soll als Gegenstandswert der Grundsteuerwert,
mindestens jedoch ein Betrag von 25.000 Euro zugrunde gelegt werden. Für Länder,
in denen abweichend vom Bundesmodell auf Grundlage der dortigen Grundsteuergesetze
kein entsprechender Grundsteuerwert vorliegt, soll künftig ein entsprechender fiktiver
Grundsteuerwert für die Berechnung der Gebühr ermittelt und zugrunde gelegt werden.
Dazu soll der Grundsteuermessbetrag durch die jeweils geltende Grundsteuermesszahl
nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a Grundsteuergesetz (GrStG) dividiert werden.

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hat sich angesichts des engen Zeitrahmens
für die Einreichung der Erklärungen in seiner [Stellungnahme R 02/22](https://www.dstv.de/wp-content/uploads/2022/03/R-02_22-DStV-Stellungnahme-an-BMF-Vierte-VO-zur-Anderung-der-StBVV.pdf)
gegenüber dem BMF für eine zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Anpassung in der
StBVV ausgesprochen.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](http://www.dstv.de)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/einheitlicher-ansatz-zur-abrechnung-bei-der-grundsteuer-vorgeschlagen-76735)
