# Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 – Festlegung neuer Abgrenzungsmerkmale zum 01.01.2024

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- Published: 2022-12-16T09:43:22+01:00
- Author: Thomas Stuppy

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV A 8 &#8211; S-1450 / 19 / 10001 :003 vom 15.12.2022 Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 1. Januar 2024 die in der Anlage aufgeführten neuen Abgrenzungsmerkmale sowie die im Schreiben IV A 8 – S 1451/19/10001 :001 vom 20. April 2022 (BStBl I 2022 S. 583) angefügte Zuordnungstabelle. Die Merkmale sind erst nach Aufstellung der Betriebskartei anzuwenden. Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF. Quelle: Bundesministerium der Finanzen Quelle
