# Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim EuGH hindert nicht an teilweiser Fortsetzung des Ausgangsverfahrens

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- Veröffentlicht: 2023-05-16T11:23:38+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

EuGH, Pressemitteilung vom 17.05.2023 zum Urteil C-176/22 vom 17.05.2023 Die Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens beim Gerichtshof hindert das vorlegende Gericht nicht daran, das Ausgangsverfahren teilweise fortzusetzen. Das vorlegende Gericht darf weiterhin Verfahrenshandlungen – etwa zur Beweiserhebung – vornehmen, die es für erforderlich hält und die es nicht daran hindern, später der Antwort des Gerichtshofs nachzukommen. Zum Urteil im Volltext Quelle: EuGH
