# Einstellung von Steuerstrafverfahren jetzt auch durch gemeinnützige Arbeit

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/einstellung-von-steuerstrafverfahren-jetzt-auch-durch-gemeinnuetzige-arbeit/
- Veröffentlicht: 2022-03-03T08:31:52+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

FinMin Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 01.03.2022

**Steuerstrafverfahren können jetzt auch durch gemeinnützige Arbeit eingestellt 
werden. Finanzminister Dr. Danyal Bayaz: „Steuerhinterzieher können der Gesellschaft
auf diese Weise etwas zurückgeben“**

Steuerstrafverfahren können künftig bei geringer Schuld von den Straf- und Bußgeldstellen
der Finanzämter auch eingestellt werden, wenn stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet
wird. Bislang war das nur gegen Zahlung einer Geldauflage möglich. Das haben das
Finanzministerium und das Justizministerium gemeinsam mit dem [„Netzwerk Straffälligenhilfe“](https://nwsh-bw.de/)
auf den Weg gebracht. Die neue Regelung gilt ab dem **1. März 2022**.

> „Steuerstraftaten, wie Steuerhinterziehung, sind ein Betrug an der Allgemeinheit.
> Wer Steuern hinterzieht, muss deshalb mit einer Verurteilung rechnen. Das kann
> künftig in bestimmten Fällen durch gemeinnützige Arbeit vermieden werden. Dadurch
> können Steuerhinterzieher der Gesellschaft auch etwas zurückgeben.“
> Finanzminister Dr. Bayaz

## Rund 2.000 eingestellte Steuerstrafverfahren jährlich

Die baden-württembergischen Straf- und Bußgeldstellen stellen jährlich rund 2.000
Steuerstrafverfahren bei geringer Schuld ein. Das betrifft Fälle, bei denen Beschuldigten
die Zahlung eines Geldbetrags auferlegt wird – und zwar unabhängig von ihrer wirtschaftlichen
Situation. Konnte die Geldauflage nicht gezahlt werden, drohten ein Verfahren und
eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Wer diese nicht zahlen konnte, auch nicht
in Raten, der musste in Haft.

## Geldauflage oder gemeinnützige Arbeit

Um ein Verfahren einzustellen, können die Straf- und Bußgeldstellen künftig entweder–
wie bisher – eine Geldauflage oder alternativ dazu auch gemeinnützige Arbeit auferlegen.
Dadurch können ein Verfahren und somit eine Verurteilung vermieden werden. Beim 
klassischen Strafrecht, beispielsweise bei Betrugs- oder Diebstahlsdelikten, wird
dies bereits praktiziert. Nun wird das auch auf das Steuerstrafrecht übertragen.
Mit der neuen Regelung werden besagte Steuerstrafverfahren in das landesweite Projekt„
Schwitzen statt Sitzen“ aufgenommen.

Eine entsprechende Pilotphase gab es schon bei der Straf- und Bußgeldstelle des 
Finanzamts Stuttgart II. Unterstützt wurde das Pilotprojekt von der gemeinnützigen
GmbH [„PräventSozial“](https://praeventsozial.de/). Sie ist eine Mitgliedsorganisation
im „Netzwerk Straffälligenhilfe“ in Baden-Württemberg.

## Projekt „Schwitzen statt Sitzen“

Das „Netzwerk Straffälligenhilfe“ kümmert sich in Baden-Württemberg für die Justiz
in allen Fällen um die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit. Vermittelt werden Personen,
denen eine Haft bevorsteht, wenn sie eine Geldstrafe nicht zahlen können. Das Projekt
[„Schwitzen statt Sitzen“](https://verband-bsw.de/content/schwitzen-statt-sitzen)
ermöglicht Verurteilten auf diese Weise, eine Haftstrafe abzuwenden. Ebenso kümmert
sich das Netzwerk um die Vermittlung von Verurteilten auf Bewährung und von Beschuldigten
bei Verfahrenseinstellungen, die zur Auflage bekommen haben, gemeinnützige Arbeit
zu leisten.

_Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/einstellung-von-steuerstrafverfahren-jetzt-auch-durch-gemeinnuetzige-arbeit-74600)
