# Energiepreispauschale für Rentner

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- Published: 2022-10-12T08:57:45+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 12.10.2022

Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfänger des Bundes sollen eine Energiepreispauschale
von 300 Euro erhalten. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes ([20/3938](https://dserver.bundestag.de/btd/20/039/2003938.pdf))
der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, der am 13.10.2022
erstmals im Bundestag beraten werden soll. Diese Pauschale soll erhalten, wer zum
Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente
der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz
oder dem ersten und zweiten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes hat. Der Anspruch
besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland. Die Energiepreispauschale soll als Einmalzahlung
durch die Rentenzahlstellen oder die Versorgungsbezüge zahlenden Stellen Anfang 
Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt nicht der 
Beitragspflicht in der Sozialversicherung und wird automatisch ausgezahlt. Insgesamt
belaufen sich die Ausgaben des Bundes auf rund 6,4 Milliarden Euro.

Bestandteil des Gesetzentwurfes ist außerdem, für eine sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung im Übergangsbereich die Obergrenze von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im
Monat anzuheben. Mit der Ausweitung des Übergangsbereichs sollen Beschäftigte bei
den Sozialversicherungsbeiträgen in einer Größenordnung von rund 1,3 Milliarden 
Euro jährlich entlastet werden, für die Sozialversicherung insgesamt ergeben sich
dadurch ab 2023 allerdings jährliche Mindereinnahmen.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 534/2022_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/energiepreispauschale-fuer-rentner-86783)
