# Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist – Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

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- Published: 2023-06-22T10:41:13+02:00
- Author: Thomas Stuppy

LAG Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 23.06.2023 zum Urteil 2 Sa 203/22 vom
02.05.2023 (nrkr)

Wer in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist
der Arbeit aufgrund eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen fernbleibt,
muss damit rechnen, dass er unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen
kann. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 2. Mai 2023, 2 Sa 
203/22) hat in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts
vom 8. September 2021 (Az. 5 AZR 149/21) den Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
in einer Gesamtbetrachtung aller Indizien als erschüttert angesehen. Im Rahmen der
erforderlichen Beweisaufnahme konnte die Klägerin das Gericht nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit
überzeugen.

Die als Pflegeassistentin beschäftigte Klägerin hatte am 4. Mai 2022 mit Datum 5.
Mai 2022 ein Kündigungsschreiben zum 15. Juni 2022 verfasst und darin u. a. um die
Zusendung einer Kündigungsbestätigung und der Arbeitspapiere an ihre Wohnanschrift
gebeten. Sie bedankte sich für die bisherige Zusammenarbeit und wünschte dem Unternehmen
alles Gute. Die Klägerin erschien ab dem 5. Mai 2022 nicht mehr zur Arbeit und reichte
durchgehend bis zum 15. Juni 2022 und damit genau für sechs Wochen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
ein. Die beklagte Arbeitgeberin zahlte keine Entgeltfortzahlung. Die Zahlungsklage
blieb anders als beim Arbeitsgericht Lübeck (Urteil vom 23. November 2022, 5 Ca 
973/22) vor dem Landesarbeitsgericht erfolglos.

Das Landesarbeitsgericht verweist zunächst auf den hohen Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen.
Der Arbeitgeber kann diesen Beweiswert nur dadurch erschüttern, dass er tatsächliche
Umstände darlegt und im Bestreitensfall beweist, die Zweifel an der Erkrankung des
Arbeitnehmers ergeben mit der Folge, dass der ärztlichen Bescheinigung kein Beweiswert
mehr zukommt. Eine Erschütterung kommt nicht nur dann in Betracht, wenn sich ein
Arbeitnehmer in Zusammenhang mit seiner Kündigung einmal zeitlich passgenau bis 
zum Ablauf der Kündigungsfrist krankschreiben lässt. Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung
ist der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch erschüttert, wenn die
Krankschreibung aufgrund mehrerer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durchgehend
bis zum Ende der Kündigungsfrist andauert, diese punktgenau den maximalen Entgeltfortzahlungszeitraum
von sechs Wochen umfasst und sich aus dem Kündigungsschreiben ergibt, dass der Verfasser
von vornherein nicht mehr mit seiner Anwesenheit rechnet.

Bei der Beweiswürdigung stellt das Landesarbeitsgericht entscheidend darauf ab, 
dass nach seiner Überzeugung die Klägerin ihrem Arzt Beschwerden vorgetragen hat,
die tatsächlich nicht bestanden haben.

Die Revision ist nicht zugelassen worden.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

_Quelle: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein_
