# Erfolgreiche Neuordnung der Ausbildung für Steuerfachangestellte

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- Veröffentlicht: 2022-08-24T05:22:47+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 23.08.2022

Die neu gefasste Ausbildungsverordnung für Steuerfachangestellte ist aktuell im 
Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I vom 22.08.2022, S. 1390). Sie wird zum
01.08.2023 und damit rechtzeitig zum Ausbildungsbeginn im kommenden Jahr in Kraft
treten. Der DStV hatte sich gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer für eine
zeitgemäße Neuordnung der Berufsausbildung der Steuerfachangestellten stark gemacht
und das Neuordnungsverfahren aktiv begleitet.

Im Fokus stand vor allem eine zeitgemäße Darstellung der Struktur der Berufsausbildung
und des Berufsbildes. Ein besonderes Augenmerk wurde etwa auf die Stärkung der kommunikativen
Fähigkeiten und die Vermittlung der digitalen Prozesse in den Kanzleien gelegt. 
Bewährte Elemente wie die Aufteilung in eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung
werden auch künftig den Ablauf der Ausbildung bestimmen.

Der DStV ist überzeugt, dass mit der neuen Ausbildungsordnung ein wichtiger Beitrag
geleistet werden kann, um in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels die Berufsausbildung
der Steuerfachangestellten auch für Zukunft praxisgerecht zu gestalten und interessierte
junge Menschen von der Attraktivität des Berufsbildes zu überzeugen.

In Kürze soll ebenfalls der auf die Ausbildungsordnung abgestimmte und von der Kultusministerkonferenz
beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschulen im amtlichen Teil des Bundesanzeigers
veröffentlicht werden.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V._

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/erfolgreiche-neuordnung-der-ausbildung-fuer-steuerfachangestellte-83536)
