# Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen betreffend eine aktienrechtliche Sonderprüfung

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- Veröffentlicht: 2022-11-25T08:54:41+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BVerfG, Pressemitteilung vom 25.11.2022 zu den Beschlüssen 1 BvR 2754/17 und 1 BvR
1349/20 vom 21.09.2022

Mit am 25.11.2022 veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats
des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden einer börsennotierten 
Aktiengesellschaft stattgegeben, die sich jeweils gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen
richteten. Die Antragstellerinnen des Ausgangsverfahrens – drei „Funds“ amerikanischen
Rechts – begehrten die Durchführung einer aktienrechtlichen Sonderprüfung bei der
Beschwerdeführerin.

Das Oberlandesgericht hatte im Jahr 2017 eine solche Sonderprüfung angeordnet und
einen Sonderprüfer bestellt, hierbei jedoch unter mehrfacher Verletzung des rechtlichen
Gehörs der Beschwerdeführerin die Beteiligtenfähigkeit der Antragstellerinnen des
Ausgangsverfahrens angenommen. Auch als es im Jahr 2020 den zunächst bestellten 
Sonderprüfer durch einen anderen ersetzte, hat das Oberlandesgericht unter mehrfachem
Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs der Beschwerdeführerin sowie unter Verstoß
gegen das Willkürverbot die Beteiligtenfähigkeit der Antragstellerinnen bejaht. 
Überdies verletzte das Oberlandesgericht die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf
den gesetzlichen Richter, als es die Rechtsbeschwerde gegen seine im Jahr 2020 ergangene
Entscheidung nicht zuließ.

Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts wurden aufgehoben und die Verfahren an
dieses zurückverwiesen.

_Quelle: Bundesverfassungsgericht_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/erfolgreiche-verfassungsbeschwerden-gegen-oberlandesgerichtliche-entscheidungen-betreffend-eine-aktienrechtliche-sonderpruefung-90293)
