# Ergänzung des Internationalen Familienrechts

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- Published: 2021-04-21T09:28:10+02:00
- Author: Thomas Stuppy

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.04.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der EU-Verordnung
2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung) über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung
von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung
und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vorgelegt ([19/28681](https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/286/1928681.pdf)).
Wie es darin heißt, wird das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFam-
RVG) um die zur Durchführung der Brüssel-IIb-Verordnung erforderlichen Vorschriften
ergänzt. Neben notwendigen Folgeänderungen im Rechtspflegergesetz, im Auslandsunterhaltsgesetz,
im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
sowie im Achten Buch Sozialgesetzbuch sehe der Entwurf die Änderung einzelner Vorschriften
der Zivilprozessordnung vor, die der Durchführung anderer EU-Verordnungen auf dem
Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen dienen.

Wie in der Vorlage erläutert wird, entfällt durch die Brüssel-IIb-Verordnung insbesondere
das Vollstreckbarerklärungsverfahren, das bislang der Vollstreckung ausländischer
Titel grundsätzlich vorgeschaltet sei. Die Neuregelung, die ab dem 1. August 2022
in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks Anwendung finden werde, gelte
in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar, bedürfe jedoch einiger ergänzender
Durchführungsvorschriften.

_Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 524/2021_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/ergaenzung-des-internationalen-familienrechts-50531?pk_campaign=feed&pk_kwd=ergaenzung-des-internationalen-familienrechts)
