# Erstattungsregelungen für Bestandsgebäude zum Schutz vor Fluglärm rechtmäßig

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- Veröffentlicht: 2020-12-04T06:57:20+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BVerwG, Pressemitteilung vom 03.12.2020 zu den Urteilen 4 C 6.18, 4 C 7.18 und 4
C 8.18 vom 03.12.2020

Die Vorschriften der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung zur Erstattung von
Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden sind nicht zu beanstanden.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 03.12.2020 entschieden.

Die Kläger begehren die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen
nach der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm(
Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung – 2. FlugLSV). Sie sind Eigentümer von
Wohngrundstücken, die in festgesetzten Lärmschutzzonen des Verkehrsflughafens Frankfurt/
Main liegen. Das beklagte Land hat Aufwendungen teilweise als erstattungsfähig anerkannt
und im Übrigen unter Hinweis auf bereits durchgeführte Schallschutzmaßnahmen oder
sonst hinreichenden Schallschutz abgelehnt.

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Klagen mit der Begründung abgewiesen, der Umfang
der Erstattungsfähigkeit sei rechtlich und tatsächlich zutreffend bestimmt worden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen zurückgewiesen. Die von den Klägern
angegriffenen Regelungen der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung zur Reduzierung
der für Neubauten erforderlichen Bauschalldämm-Maße bei Bestandsgebäuden und bereits
ertüchtigten Bestandsgebäuden (§ 5 Abs. 2 und 3 der 2. FlugLSV) finden im Fluglärmschutzgesetz
eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Auch im Übrigen verstoßen die Bauschalldämm-
Maße nicht gegen Vorschriften des Fluglärmschutzgesetzes oder sonstiges höherrangiges
Recht. Insbesondere ist auch die Feststellung des Verwaltungsgerichtshofs, das gewährte
Schallschutzniveau lasse keine unzumutbaren oder gesundheitsgefährdenden Lärmpegel
zu, nicht zu beanstanden.

_Quelle: BVerwG_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/erstattungsregelungen-fuer-bestandsgebaeude-zum-schutz-vor-fluglaerm-rechtmaessig-41436?pk_campaign=feed&pk_kwd=erstattungsregelungen-fuer-bestandsgebaeude-zum-schutz-vor-fluglaerm-rechtmaessig)
