# Erste Erfahrungen mit der Forschungszulage – noch viel Luft nach oben

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- Veröffentlicht: 2022-12-05T05:17:00+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DIHK, Mitteilung vom 02.12.2021

Die forschenden Unternehmen mussten lange warten. Aber seit 2020 gibt es auch in
Deutschland als einem der letzten EU- und sogar OECD-Länder eine steuerliche Forschungsförderung.
Die Forschungszulage sieht einen Steuerbonus von 25 Prozent für die Lohnkosten forschender
Beschäftigten und 15 Prozent bei den Ausgaben für Auftragsforschung vor. Seit dem
1. Juli 2020 wird – befristet bis zum 30. Juni 2026 – maximal eine Million Euro 
pro Jahr gezahlt, danach höchstens 500.000 Euro. Die Zulage wird mit der Einkommensteuer
beziehungsweise der Körperschaftsteuer verrechnet: Ist die eigentliche Steuerschuld
geringer, wird die Zulage als Guthaben ausgezahlt.

## Bei den Unternehmen bekannter machen

Bisher bleibt die Zahl der Betriebe, die die Forschungszulage nutzen, deutlich hinter
den Erwartungen zurück. Dies ergab eine [DIHK-Kurzbefragung](https://www.dihk.de/resource/blob/77996/1413eecfdeed224217f770e66c092ae3/dihk-auswertung-steuerliche-forschungsfoerderung-data.pdf)
forschungsnaher Unternehmen im Sommer 2022. Daran beteiligten sich deutschlandweit
knapp 600 Betriebe – mehr als die Hälfte davon aus der Industrie. Ein wichtiges 
Ergebnis: Nur jeder zweite Betrieb weiß von der Zulage. Offensichtlich besteht also
noch erheblicher Informationsbedarf. Hier ist die Bundesregierung gefordert, das
Instrument mit geeigneten Maßnahmen in der Wirtschaft bekannter zu machen. Eine 
weitere Erkenntnis aus der Befragung: Die Forschungszulage steht für einige Unternehmen
offenbar in Konkurrenz zur bekannten direkten Projektförderung. Viele Betriebe geben
der direkten Förderung den Vorzug, weil sie von diesem vertrauten Instrument mehr
Sicherheit hinsichtlich des Fördervolumens erwarten können.

## Antragsverfahren für Betriebe vereinfachen

Das Antragsverfahren umfasst zwei Stufen. Zuerst entscheidet die „Bescheinigungsstelle
Forschungszulage“, ob ein Forschungsvorhaben förderfähig ist. Anschließend prüft
das Finanzamt die Höhe der förderfähigen Aufwendung. Dies führt im Gegensatz zu 
einem einstufigen Verfahren allein bei der Finanzverwaltung zwar zu höherer und 
schnellerer Rechtssicherheit. Aus Sicht der Unternehmen können jedoch die Anforderungen
auf beiden Stufen reduziert werden. In der Umfrage beschreibt fast jedes zweite 
Unternehmen das Antragsverfahren als bürokratisch, jedes fünfte sogar als sehr bürokratisch.
Vor allem bei der Frage „Was ist Forschung im Sinne des Forschungszulagengesetzes?“
besteht noch bei vielen Betrieben Unsicherheit. Dabei könnte den Betrieben etwa 
mithilfe von Beispielen aufgezeigt werden, welche Forschungsvorhaben förderfähig
sind und welche nicht. Die „Hürden“ für die Beantragung der Forschungszulage ließen
sich somit deutlich senken.

## Möglichkeiten und Vorteile noch besser nutzen

Ein Großteil der Unternehmen erwartet von der steuerlichen Zulage eine Senkung der
eigenen Kosten für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Mehr als jeder Zweite gab
an, die Zulage zur Ausweitung der eigenbetrieblichen Forschung und Entwicklung zu
nutzen. Die Bestätigung der Bescheinigungsstelle, dass ein förderfähiges Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben vorliegt, half jedem zehnten kleinen und mittleren Unternehmen
bis 250 Mitarbeiter bei der externen Unternehmensfinanzierung – eine erfreuliche
Signalwirkung.

Die positiven Effekte der Forschungszulage sollten allerdings noch verstärkt werden,
damit das Förderinstrument seine Ziele noch besser erreichen kann. Gerade in der
aktuellen Krise ist es von hoher Bedeutung, Innovationen in Deutschland zu fördern
und voranzutreiben. Bei den Maßnahmen sind Verwaltung, Politik und Wirtschaft in
der Verantwortung. Auch die IHK-Organisation und die Steuerberater als Multiplikatoren
können zur Bekanntmachung der Zulage einen erheblichen Beitrag leisten. Und nicht
zuletzt gilt es, das Instrument regelmäßig mit Blick auf bürokratische Anforderungen,
Bearbeitungszeiten und Nutzerfreundlichkeit hin zu überprüfen, damit es auch in 
der Breite seine Wirkung entfalten kann.

_Quelle: DIHK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/wirtschaft/erste-erfahrungen-mit-der-forschungszulage-noch-viel-luft-nach-oben-90911)
