# EU-Kommission genehmigt das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 und das Windenergie-auf-See-Gesetz 2023

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- Veröffentlicht: 2022-12-22T12:51:07+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 22.12.2022

**Die umfassendste Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus seit Bestehen des EEG
kann damit pünktlich zum Jahreswechsel ihre Wirkung entfalten.**

Die Europäische Kommission hat gestern die Novellen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes(
EEG 2023) und des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG 2023) beihilferechtlich
genehmigt. Damit können alle dort vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung des 
Ausbaus der erneuerbaren Energien wie geplant zum 1. Januar 2023 Anwendung finden.

Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Robert Habeck: „Mit der heutigen Kommissionsentscheidung
können die so wichtigen neuen Regelungen zum Erneuerbaren-Ausbau wie geplant zum
Jahresbeginn in Kraft treten. Das ist eine gute Nachricht und wichtiger Push für
die Erneuerbaren. Mit dem neuen EEG 2023 und den Regelungen zu Offshore-Wind haben
wir im Sommer 2022 das umfassendste Beschleunigungs-Paket seit Jahrzehnten geschnürt
und umso wichtiger, dass es mit der Beihilfeentscheidung jetzt auch losgehen kann.
Wir haben uns viel vorgenommen und wir haben auch viel geschafft in diesem Jahr,
um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. In diesem Geist und mit
dieser Konsequenz müssen wir weiterarbeiten und den Ausbau beschleunigen. Denn es
sind die Erneuerbaren Energien, die längst zum Standortfaktor geworden sind.“

Gemeinsam zeigen das EEG 2023 und das WindSeeG 2023 jetzt einen klaren Weg zu einer
treibhausgasneutralen Stromversorgung auf. Sie richten dabei den Erneuerbaren-Ausbau
erstmals konsequent am 1,5-Grad-Pfad des Pariser Klimaabkommens aus. Dazu wird das
Erneuerbaren-Ziel für das Jahr 2030 auf mindestens 80 % Anteil der erneuerbaren 
Energien am Bruttostromverbrauch erhöht. Dazu werden auch die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen
insbesondere für die Windenergie an Land und auf See sowie für Solarenergie massiv
angehoben. Bereits am 1. Februar 2023 wird die erste Ausschreibung für Windenergie
an Land nach dem EEG 2023 durchgeführt. Ebenfalls im Februar werden die ersten Ausschreibungen
nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz bekanntgemacht.

Daneben enthält das EEG 2023 zahlreiche wichtige Regelungen, die die Rahmenbedingungen
für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Breite verbessern, wie z.B. für 
Bürgerenergie, die Beteiligung von Kommunen an der Energiewende, den Netzanschluss
von Solaranlagen, mehr Flächen für PV-Freiflächenanagen oder die Integration von
Solaranlagen wie Agri-PV oder Floating-PV in die reguläre Förderung.

Das WindSeeG 2023 sorgt für eine umfassende Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren,
eine schnellere Beauftragung der Netzanbindung, eine deutlich größere Menge an auszuschreibenden
Flächen und führt neue Ausschreibungsverfahren ein.

Bereits Ende Juli 2022 ist vorab der Grundsatz eingeführt worden, dass der Ausbau
der erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse steht, und die 
Fördersätze für PV-Dachanlagen wurden deutlich angehoben. Auf dem letzten Energierat
am 19.12.2022 haben die EU- Mitgliedstaaten zudem beschlossen, dass nunmehr auch
europaweit der Ausbau Erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse
liegt und der Ausbau Vorfahrt bei Genehmigung und Planung hat.

Die Förderung nach dem EEG und dem WindSeeG unterliegt der beihilferechtlichen Kontrolle
durch die Europäische Kommission, die durch die europäischen Verträge verbindlich
vorgegeben ist. Dies soll sicherstellen, dass staatliche Hilfen für Unternehmen 
den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht unangemessen verzerren. Die Prüfung des EEG
und WindSeeG richtete sich dabei erstmals nach den neuen „Leitlinien für staatliche
Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022“ der Europäischen Kommission.

_Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eu-kommission-genehmigt-das-erneuerbare-energien-gesetz-2023-und-das-windenergie-auf-see-gesetz-2023-92428)
