# EU-Kommission kündigt Sanktionierung missbräuchlicher Steuerberatung an

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- Veröffentlicht: 2022-05-13T07:52:19+02:00
- Autor: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 13.05.2022

Im Herbst will die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zur Sanktionierung missbräuchlicher
Steuerberatung der steuerberatenden Berufe veröffentlichen. Dies kündigte sie während
einer Anhörung im EU-Parlament an. Eine solche EU-Initiative könnte einen Eingriff
in das Berufsrecht darstellen und die Mandantenberatung erschweren.

Als Pandora Papers wird das größte Leak über Steueroasen bezeichnet, die das Internationale
Netzwerk investigativer Journalisten (ICIJ) im vergangenen Jahr publik gemacht hat.
Im Nachgang zu den Enthüllungen fand im Unterausschuss für Steuerangelegenheiten(
FISC) des EU-Parlaments eine Anhörung statt. Die EU-Abgeordneten befragten dabei
Experten darüber, wie die steuerberatenden Berufe künftig reguliert werden könnten,
damit ein gerechtes Steuersystem entstünde. Im Verlauf dieser Befragungen kündigte
die EU-Kommission an, gegen missbräuchliche [Steuerberatung](https://www.maier-steuerberater.de/leistungen/kernkompetenzen/steuerberatung/)
vorgehen zu wollen. Dabei wolle sie die „faulen Äpfel“ der Branche ins Visier nehmen.
Zwar plane sie nicht, den Berufsstand allgemein zu regulieren. Sie wolle aber allgemeine
Standards zur Sanktionierung missbräuchlicher Steuerberatung einführen. Laut der
EU-Kommission soll dabei definiert werden, welche Beratung zukünftig zulässig ist,
und welche nicht. Werden die Grenzen zulässiger Beratung überschritten, sollen nach
dem Willen der EU-Behörde Sanktionen gegen die Verursacher verhängt werden.

Ein solcher Vorschlag der EU-Kommission könnte sowohl in das Berufsrecht der beratenden
als auch der prüfenden Berufe eingreifen und dürfte ein weiterer Schritt hin zur
Europäisierung des Berufstands bedeuten.

Aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) müsste im Falle eines 
solchen Regelungsvorschlags insbesondere geklärt werden, in welchen Fällen eine 
missbräuchliche Steuergestaltung vorliegt. Ansonsten drohen erhebliche Rechtsunsicherheit
und eine unzumutbare Gratwanderung im Spannungsfeld zwischen den Pflichten gegenüber
Mandanten und Steuer-Compliance.

Insbesondere wäre der mutmaßliche, aber nicht kodifizierte Wille des Gesetzgebers,
wie etwa in Britannien diskutiert, kein ausreichendes Kriterium, um die Zulässigkeit
von Steuerberatung festzulegen. Die Zulässigkeit muss sich nach der festen Überzeugung
des DStV an den bestehenden Steuergesetzen ausrichten. Die Einführung weitergehender,
auf ethischen Werten basierten Compliance-Regeln mag in der Theorie verlockend klingen.
In der Praxis dürften sie sich aber als schwer umsetzbar erweisen.

Andererseits könnte ein solider, praxistauglicher und verhältnismäßiger Vorschlag
die Chance bieten, die bestehenden großen Unterschiede bei der Regulierung des Berufstands
in den Mitgliedstaaten abzubauen und dessen Ansehen in der öffentlichen Wahrnehmung
zu verbessern. Schließlich regulieren zu viele Mitgliedstaaten den Beruf derzeit
in nicht ausreichendem Maße. Dies führt nicht allein zu einem Wettbewerb um die 
niedrigste Vergütung, sondern drängt auch Berufskollegen und Berufskolleginnen dazu,
die Grenzen zulässiger Beratung zu überschreiten. Gleichzeitig würde ein solcher
Vorschlag nach Ansicht des DStV die bisherige Deregulierungsstrategie der EU-Kommission
generell in Frage stellen.

Die EU-Kommission kündigte im weiteren Verlauf der Anhörung an, dass sie den Interessenvertretern
vom 12.05.2022 bis zum 20.07.2022 die Möglichkeit einräumen wolle, sich im Rahmen
einer öffentlichen Konsultation zum Thema einzubringen. Die öffentliche Konsultation
eröffnet das Gesetzgebungsverfahren. Bei Druckbeginn war die Konsultation noch nicht
veröffentlicht. Der Vorschlag dürfte sich also mindestens verzögern.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. – [www.dstv.de](https://www.dstv.de/)_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/steuern/eu-kommission-kuendigt-sanktionierung-missbraeuchlicher-steuerberatung-an-78253)
