# EU-Kommission legt umfangreiches Anti-Geldwäschepaket vor

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- Published: 2021-08-10T05:17:16+02:00
- Author: Thomas Stuppy

DStV, Mitteilung vom 09.08.2021

Es sind unvorstellbare Summen. Illegale Geschäftspraktiken wie Geldwäschedelikte
machen rund 1 % der jährlichen Wirtschaftsleistung der EU aus. Die EU-Kommission
startet ein umfangreiches EU-Gesetzgebungsverfahren zur Eindämmung der Geldwäschedelikte
in Europa.

„Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bevölkerung, demokratische Institutionen
und das Finanzsystem“ sagte Mairead McGuiness, die EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen,
Finanzstabilität und die Kapitalmarktunion. Gemeinsam mit dem Exekutiv-Vizepräsidenten
der EU-Kommission, Vladis Dombrovskis, stellte die EU-Kommissarin am 20.07.2021 
das neue Anti-Geldwäschepaket in Brüssel vor. Dieses besteht aus vier [Gesetzgebungsvorschlägen](https://ec.europa.eu/germany/news/20210720-kampf-gegen-geldwaesche_de):

 1. Einer [Verordnung](https://ec.europa.eu/germany/news/20210720-kampf-gegen-geldwaesche_de)
    zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden
    Vorschriften. Die EU-Kommission wünscht sich die Harmonisierung der einschlägigen
    Vorschriften im Bereich der Bestimmungen zur Kundensorgfaltspflicht, zum wirtschaftlichen
    Eigentum und den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen.
    Bislang musste die EU-Kommission zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren wegen 
    unzureichender oder verspäteter Umsetzung gegen mehrere Mitgliedstaaten starten.
 2. der 6. [Richtlinie](https://ec.europa.eu/info/publications/210720-anti-money-laundering-countering-financing-terrorism_de)
    zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die RL 2015/849/
    EU ersetzen soll und Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen
    Meldestellen in den Mitgliedstaaten enthält;
 3. einer [überarbeiteten Fassung](https://ec.europa.eu/info/publications/210720-anti-money-laundering-countering-financing-terrorism_de)
    der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (VO 2015/847), die die Rückverfolgung von 
    weiteren Krypto-Transfers ermöglichen soll. Mit der vorgeschlagenen Reform sollen
    diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter
    der Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität unterworfen werden.
 4. einer [Verordnung](https://ec.europa.eu/info/publications/210720-anti-money-laundering-countering-financing-terrorism_de)
    zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung(
    AMLA). Zahlreiche Finanz- und Betrugsskandale haben die Schwächen der bisherigen
    Aufsichtsmethoden in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten offengelegt. Ab 2023 soll
    die AMLA die Anti-Geldwäschemaßnahmen der EU27 koordinieren und auf die einheitliche
    und ordnungsgemäße Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben achten. Ihre Kompetenzen
    reichen von direkten Überwachungsbefugnissen im Finanzsektor bis zur indirekten
    Aufsicht von Verpflichteten im Nicht-Finanzsektor. Für die Einrichtung der Behörde
    haben sich u.a. die deutsche, französische, italienische und spanische Regierung
    bereits 2019 eingesetzt.

Ab September werden die Verhandlungen zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament
zur Ausgestaltung des Gesetzespakets beginnen. Ein zügiger Abschluss ist aufgrund
der Tragweite des vorgelegten Pakets nicht zu erwarten. Der DStV wird die Beratungen
durch sein Brüsseler Büro begleiten.

_Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V._

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eu-kommission-legt-umfangreiches-anti-geldwaeschepaket-vor-60112)
