# EU-Kommission legt Vorschlag für die Vereinheitlichung der Zertifizierung von CO2- Entnahmen vor

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- Veröffentlicht: 2022-12-02T06:12:31+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

BMWK, Pressemitteilung vom 01.12.2022

Um die menschengemachte Klimakrise abzumildern und die Klimaziele von Paris einzuhalten,
wird neben der schnellen und drastischen Reduktion von Treibhausgasemissionen auch
die Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre eine wichtige Rolle spielen, um die Klimaerwärmung
auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Dies hat auch der Weltklimarat IPCC bestätigt.
Um hierfür einen Anreiz zu schaffen und EU-weit einheitliche Standards sicherzustellen,
hat die Europäische Kommission am 01.12.2022 im Rahmen des Kreislaufwirtschaftspakets
II einen Verordnungsentwurf vorgelegt, mit dem ein EU-weiter Zertifizierungsrahmen
für CO2- Entnahmen geschaffen werden soll. Die CO2-Entnahme soll durch gezielte
Maßnahmen in Land- und Forstwirtschaft („Carbon farming“), die langfristige Speicherung
in Produkten, und die sog. Technische CO2- Entnahme EU-weit standardisiert erfasst
und verstärkt angereizt werden. Um die Glaubwürdigkeit und Nachhaltigkeit eines
solchen Systems zu gewährleisten, braucht es klare und robuste Anforderungen an
die Qualität der Zertifizierung der CO2-Entnahme.

BMWK Staatssekretär Sven Giegold: „Die Minderung von Treibhausgasemissionen ist
zentral, genügt aber nicht mehr. Um das 1,5- Grad-Ziel zu erreichen, werden in 
der EU zusätzlich CO2-Mengen aus der Atmosphäre entnehmen müssen. Dies muss nach
strengen und transparenten Kriterien erfolgen, um die richtigen Anreize für eine
nachhaltige CO2-Entnahme zu setzen. Umso wichtiger ist es, dass die Europäische
Kommission nun erstmalig einen Vorschlag für ein europäisches Regelwerk zur Entnahme
von CO2 vorlegt. Hier sind sicherlich noch nicht alle Fragen abschließend geklärt.
Die Bundesregierung wird sich den Vorschlag nun genau anschauen.“

BMUV Staatssekretär Stefan Tidow: „Der vorgelegte Entwurf muss noch konkretisiert
und weiterentwickelt werden, damit wir Klima- und Biodiversitätsschutz sicher gewährleisten.
Wir brauchen für den Klimaschutz eine langfristige Transformation im Landsektor
hin zu dauerhaften, klimawirksamen und ökologisch sinnvollen Bewirtschaftungspraktiken.
Es ist wichtig, dass Fehlanreize, die die Klimaschutzwirkung der Natürlichen Ökosysteme
weiter schwächen, vermieden werden. Daran werden wir den Zertifizierungsrahmen 
messen und dafür werden wir uns einsetzen.“

BMEL Staatssekretärin Silvia Bender: „Die Stärkung der natürlichen Systeme zur
Speicherung von Kohlenstoff in landwirtschaftlich genutzten Böden, in Mooren und
in Wäldern steht für uns im Mittelpunkt. Es bestehen hier noch erhebliche Defizite.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Verordnung uns dort einen großen Schritt weiterbringt.
Dass wir die Klimaschutzziele auch im Landnutzungssektor einhalten, ist für stabile
Ernten und intakte Wälder, und damit für unsere Ernährung und Holzversorgung,
essentiell.“

Der Vorschlag der Europäischen Kommission beschränkt sich auf die Zertifizierung
der Kohlenstoffentnahme, ohne bereits nähere Festlegungen zu machen, wie die Anreizsysteme
ausgestaltet werden sollen. Es bleibt offen, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen
Zertifikate zur Kompensation von Emissionen nutzbar sein sollen. Der Vorschlag skizziert
vier Qualitätskriterien (Quantifizierung, Zusätzlichkeit, Dauerhaftigkeit, Nachhaltigkeit)
als Grundvoraussetzung für die Zertifizierung von CO2- Einbindungen sowie den Zertifizierungsprozess.

Wichtige Fragen bleiben im Verordnungsentwurf bisher noch unbeantwortet. Insbesondere
muss sichergestellt werden, dass nur nachhaltige Entnahmeaktivitäten zertifiziert
werden und Fehlanreize sowie nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Ökosysteme
vermieden werden. Grundsätzlich müssen hohe und robuste Standards für Entnahme
eingehalten sowie die Vermeidung von Doppelanrechnung sichergestellt werden. Diese
und weitere Fragen müssen im weiteren Verfahren geklärt werden, damit das System
dem Klimaschutz und der Erreichung anderer Nachhaltigkeitsziele, insbesondere dem
Biodiversitätserhalt, zugutekommt und auch international neue Standards setzt.

Klar ist auch, dass es nach wie vor unverzichtbar zur Erreichung von Klimaneutralität
ist, Emissionen drastisch zu mindern. Es ist jedoch zusätzlich notwendig, die Entnahme
von CO2 aus der Atmosphäre verstärkt in den Blick zu nehmen, um unvermeidbare 
Restemissionen auszugleichen. Diese Restemissionen sollen unter anderem durch die
CO2-Entnahme aus der Atmosphäre sowie die Speicherung in geologischen Formationen,
Ökosystemen oder langlebigen umweltverträglichen Produkten ausgeglichen werden.
Deutschland hat sich für das Jahr 2045 zur Treibhausgasneutralität verpflichtet,
die EU für das Jahr 2050. Nach 2050 soll die deutsche Treibhausgasbilanz dann sogar
einen negativen Saldo ausweisen.

_Quelle: BMWK_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eu-kommission-legt-vorschlag-fuer-die-vereinheitlichung-der-zertifizierung-von-co2-entnahmen-vor-90784)
