# EU-Kommission präsentiert Entwurf zum Data Governance Act

- Link: https://www.maier-steuerberater.de/eu-kommission-praesentiert-entwurf-zum-data-governance-act/
- Veröffentlicht: 2020-12-04T06:07:45+01:00
- Autor: Thomas Stuppy

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 03.12.2020

Am 25.11.2020 hat die EU-Kommission den [Gesetzentwurf zum Data Governance Act](https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12491-Data-sharing-in-the-EU-common-European-data-spaces-new-rules-)
präsentiert. Das Ziel der Verordnung liegt dreigeteilt:

 1. Die Schaffung von EU-weit harmonisierten Bedingungen für die Weiterverwendung geschützter
    Daten, die im Besitz öffentlicher Stellen sind (erweiterte PSI).
 2. Die Schaffung eines Anmelde- und Aufsichtsrahmens für die Erbringung von Diensten
    für die gemeinsame Datennutzung (Datenintermediäre).
 3. Die Schaffung eines Rahmens für die freiwillige Eintragung von Einrichtungen, die
    für altruistische Zwecke zur Verfügung gestellte Daten sammeln und verarbeiten (
    Datenaltruismus).

## Weiterwendung geschützter Daten (erweiterte PSI)

Die EU-Kommission möchte mit der Verordnung einen Mechanismus für die Weiterverwendung
bestimmter Kategorien geschützter Daten des öffentlichen Sektors einführen, die 
der Achtung der Rechte anderer unterliegen. Folgende Kategorien von Daten sollen
davon betroffen sein:

 1. Daten, die der geschäftlichen Geheimhaltung unterliegen
 2. Daten, die der statistischen Geheimhaltung unterliegen
 3. Daten, die dem Schutz geistigen Eigentums Dritter unterliegen
 4. Personenbezogene Daten

Öffentliche Stellen, die diese Art der Weiterverwendung erlauben, müssen technisch
so ausgestattet sein, dass Datenschutz, Privatsphäre und Vertraulichkeit in vollem
Umfang gewahrt bleiben (z. B. durch Löschen von Daten mit Geschäftsgeheimnissen 
oder der Anonymisierung und Pseudonymisierung). Außerdem sollen Daten des öffentlichen
Sektors, die von Unternehmen weiterverwendet werden dürfen, vermehrt in sogenannten„
sicheren Verarbeitungsumgebungen“, die von der betroffenen öffentlichen Stelle kontrolliert
werden, verarbeitet werden. Der Data Governance Act sieht jedoch kein Recht auf 
Weiterverwendung solcher Daten vor.

## Anforderungen an Dienste für die gemeinsame Datennutzung (Datenintermediäre)

Die EU-Kommission möchte mit der Verordnung Anmelderegelungen und Vorschriften für
Datenintermediäre schaffen.

Folgende Anbieter sollen davon betroffen sein:

 1. Vermittlungsdienste zwischen Dateninhabern, die juristische Personen sind, und 
    potenziellen Datennutzern (B2B),
 2. Vermittlungsdienste zwischen betroffenen Personen, die ihre personenbezogenen Daten
    zugänglich machen wollen, und potenziellen Datennutzern (C2B),
 3. Dienste von Datengenossenschaften, d. h. Dienstleistungen zur Unterstützung betroffener
    Personen oder auch KMU, die Mitglieder der Genossenschaft sind oder der Genossenschaft
    die Befugnis übertragen, vor ihrer Einwilligung die Bedingungen der Datenverarbeitung
    auszuhandeln.
     Hierfür soll jeder Mitgliedstaat in seinem Hoheitsgebiet eine oder
    mehrere zuständige Behörden benennen.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Bedingungen, welche die Datenintermediäre
erfüllen müssen, u. a.:

 * Der Datenintermediär darf die Daten für keine anderen Zwecke verwenden, als sie
   den Datennutzern zur Verfügung zu stellen.
 * Die Metadaten, die bei der Erbringung des Dienstes für die gemeinsame Datennutzung
   erfasst werden, dürfen nur für die Entwicklung dieses Dienstes verwendet werden.
 * Der Datenintermediär handelt im besten Interesse der betroffenen Personen und
   erleichtert ihnen die Ausübung ihrer Rechte. Insbesondere berät er betroffene
   Personen in Bezug auf mögliche Arten der Nutzung der Daten und übliche Geschäftsbedingungen
   für solche Nutzungen.

_Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel_

[Quelle](https://www.datev-magazin.de/nachrichten-steuern-recht/recht/eu-kommission-praesentiert-entwurf-zum-data-governance-act-41430?pk_campaign=feed&pk_kwd=eu-kommission-praesentiert-entwurf-zum-data-governance-act)
